Hallo,
bei uns wird der Kinderfreibetrag für die Berechnung der Einkommensteuer nicht berücksichtigt. (Zusammenveranlagung, Steuerklasse 3 und 5)
Für die Ermittlung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags wird der Kinderfreibetrag von 7.008 € berücksichtigt.
Woran kann das liegen?
Kann mir vielleicht jemand weiderhelfen?
Vielen Dank schon mal!
bei uns wird der Kinderfreibetrag für die Berechnung der Einkommensteuer nicht berücksichtigt. (Zusammenveranlagung, Steuerklasse 3 und 5)
Für die Ermittlung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags wird der Kinderfreibetrag von 7.008 € berücksichtigt.
Woran kann das liegen?
Kann mir vielleicht jemand weiderhelfen?
Vielen Dank schon mal!
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