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Kinderfreibetrag

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    Kinderfreibetrag

    Hallo,
    bei uns wird der Kinderfreibetrag für die Berechnung der Einkommensteuer nicht berücksichtigt. (Zusammenveranlagung, Steuerklasse 3 und 5)
    Für die Ermittlung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags wird der Kinderfreibetrag von 7.008 € berücksichtigt.
    Woran kann das liegen?
    Kann mir vielleicht jemand weiderhelfen?
    Vielen Dank schon mal!

    #2
    AW: Kinderfreibetrag

    Hallo,
    seit einigen Jahren wird doch Kindergeld gezahlt, die Steuerprogramme prüfen, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist. Der Kinderfreibetrag wirkt sich grundsätzlich nur bei den Zuschlagsteuerarten (Solidaritätszuschlag und /oder Kirchensteuer) aus...
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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