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Berechnung Abbruch!!!Abbruch-Hinweise?

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    Berechnung Abbruch!!!Abbruch-Hinweise?

    Hallo Zusammen!

    Wir haben die Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand für mich und meine Ehefrau ausgefüllt. Aber wir bekommen die folgende Meldung, wenn wir den Steuer berechnen lassen...

    AHW Abbruch-Hinweise
    Sie haben Werte in einer für die Ehefrau vorgesehenen Kennzahl eingetragen, aber keine Zusammenveranlagung beantragt.

    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.


    Wir verstehen hier die Abbruch-Hinweise gar nicht. Könnte jemand hier uns helfen? Was könnte die Ursachen dafür legen?

    Danke!!!

    Gruß

    rokuku

    #2
    AW: Berechnung Abbruch!!!Abbruch-Hinweise?

    Sie müssen im Hauptvordruck, Name und Geburtsdatum der Ehefrau eintragen und ein Kreuz in Zeile 19 bei Zusammenveranlagung (ist für manche ein Kreuz) setzen.

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      #3
      AW: Berechnung Abbruch!!!Abbruch-Hinweise?

      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Sie müssen im Hauptvordruck, Name und Geburtsdatum der Ehefrau eintragen und ein Kreuz in Zeile 19 bei Zusammenveranlagung (ist für manche ein Kreuz) setzen.
      Hallo Kloebi,

      danke für Antwort. Ich habe schon im Hauptvordruck die Name und andere Komplete Informationen meiner Frau eingetragen. In der Zeile 19 haben wir "Besondere Veranlagerung für das Jahr der Eheschließung" gekreuzt. Wir waren letztes Jahr heiratet. Sollte ich doch hier kreutzen?

      Gruß

      rokuku

      Kommentar


        #4
        AW: Berechnung Abbruch!!!Abbruch-Hinweise?

        sie müssen wissen, was günstiger ist, notfalls ausrechnen. Bei der besonderen Veranlagung werden sie wie ledige behandelt, d.h. sie müssen zwei Steuererklärungen abgeben. Angaben zur Ehefrau darf es da nicht geben.

        Kommentar

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