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Plausibilitätsprüfung bei Enkünften im Ausland

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    Plausibilitätsprüfung bei Enkünften im Ausland

    Ich bekomme die Meldung: "Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohnes gemacht. Der Eintrag, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde, fehlt jedoch (1. Anlage N-Aus Stpfl.)."
    Es ist in der Steuererklärung allerdings nichts gelb oder rot markiert und ich kann auf den Hauptseiten oder der Anlage N auch keinen Eintrag finden, der sich auf ATE bezieht!
    Kann mir bitte jemand helfen, den Fehler zu beheben? Danke

    #2
    AW: Plausibilitätsprüfung bei Enkünften im Ausland

    Der ATE wird in der Anlage N in den Zeilen 22 und 23 erwähnt sowie in der Anlage N-AUS Zeile 6 und 61-64.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Plausibilitätsprüfung bei Enkünften im Ausland

      Ja, ich weiß! Aber da habe ich entweder nichts eingetragen oder es erscheint automatisch eine Null! Deshalb verstehe ich nicht, was der von der mir will! Die Plausibilitätsprüfung behauptet eben, ich hätte etwas eingetragen, habe ich aber in den von die dir bestätigten Zeilen nicht! Ich dachte, ich hätte etwas übersehen, aber dem scheint ja nicht so zu sein! Hab echt keine Idee wie ich das behebn kann.

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        #4
        AW: Plausibilitätsprüfung bei Enkünften im Ausland

        Leer und Null ist ein Unterschied. Und ich kann den Fehler simpel dadurch erzeugen, dass ich dafür sorge, dass in N-Aus Z64 eine Null erscheint. Und die kommt, wenn man in Z61 eine Null einträgt. Was aber sinnlos ist, da man damit tatsächlich implizit sagt, dass man nach ATE tätig war, nämlich Null Tage.
        Aber da du ja nach eigenen Angaben in Z61-64 (wobei 61 die einzig selbst ausfüllbare ist) nichts eingetragen hast, kann es bei dir daran nicht liegen.

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          #5
          AW: Plausibilitätsprüfung bei Enkünften im Ausland

          Vielen lieben Dank!!! Die Null war es!!! Bin ich echt nicht drauf gekommen.

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