Guten Morgen :-),
Ein ähnliches Thema gab es hier schon, woraus aber nicht hervorging, ob es nun Pflicht ist, die Anlage anzugeben.
Ich bearbeite die Steuererklärung 2012 meiner zukünftigen Schwiegertochter, welche ein minderj. Kind mit in die Beziehung mit meinem Sohn gebracht hat. Sie bekommt das volle Kindergeld und lebt seit 7/12 mit meinem Sohn zusammen.
Es wäre viel "Geschreibsel" um nichts, weil sie zudem weder in der Kirche ist, noch einen Soli-Beitrag gezahlt hat. Kann mir jemand sagen, ob es nun tatsächlich Pflicht ist, die Anlage Kind mitzusenden, oder ob man es auch lassen kann???
Es würde mich im Übrigen auch generell interessieren - man lernt ja nie aus ;-)
LG
Ikru
Ein ähnliches Thema gab es hier schon, woraus aber nicht hervorging, ob es nun Pflicht ist, die Anlage anzugeben.
Ich bearbeite die Steuererklärung 2012 meiner zukünftigen Schwiegertochter, welche ein minderj. Kind mit in die Beziehung mit meinem Sohn gebracht hat. Sie bekommt das volle Kindergeld und lebt seit 7/12 mit meinem Sohn zusammen.
Es wäre viel "Geschreibsel" um nichts, weil sie zudem weder in der Kirche ist, noch einen Soli-Beitrag gezahlt hat. Kann mir jemand sagen, ob es nun tatsächlich Pflicht ist, die Anlage Kind mitzusenden, oder ob man es auch lassen kann???
Es würde mich im Übrigen auch generell interessieren - man lernt ja nie aus ;-)
LG
Ikru
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