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Pflichtabgabe Anlage Kind?

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    Pflichtabgabe Anlage Kind?

    Guten Morgen :-),

    Ein ähnliches Thema gab es hier schon, woraus aber nicht hervorging, ob es nun Pflicht ist, die Anlage anzugeben.

    Ich bearbeite die Steuererklärung 2012 meiner zukünftigen Schwiegertochter, welche ein minderj. Kind mit in die Beziehung mit meinem Sohn gebracht hat. Sie bekommt das volle Kindergeld und lebt seit 7/12 mit meinem Sohn zusammen.

    Es wäre viel "Geschreibsel" um nichts, weil sie zudem weder in der Kirche ist, noch einen Soli-Beitrag gezahlt hat. Kann mir jemand sagen, ob es nun tatsächlich Pflicht ist, die Anlage Kind mitzusenden, oder ob man es auch lassen kann???

    Es würde mich im Übrigen auch generell interessieren - man lernt ja nie aus ;-)

    LG
    Ikru

    #2
    AW: Pflichtabgabe Anlage Kind?

    tja, Pflicht? da müsste man mehr wissen, wie war die Steuerklasse? Wenn sie das ganze Jahr Stkl. II hatte, ist sie auf jeden Fall verpflichtet.

    Auf alle Fälle kann sie evtl. bis Juni 2012 den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen. Das geht nur mit der Anlage Kind.

    Auch die Prüfung, og Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist, geht nur mit allen Daten.

    Mir wäre die Gefahr, was zu verschenken, einfach zu groß. Außerdem ist man verpflichtet, alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen, auch dass man ein Kind hat.

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      #3
      AW: Pflichtabgabe Anlage Kind?

      Hallo Kloebi,

      sie hatte ab 1.7. Steuerklasse I/0,5, woraus das Kind ja ersichtilicht ist. Davor war sie nur gering beschäftigt mit pauschalierter Lohnsteuer.
      Und dadurch, dass sie mit meinem Sohn zusammenlebte (und ihn demnächst heiratet), kommt eh nichts bei rum.
      Hmmm, muss ich nu oder nich? Gibt es nichts in den Gesetzen?

      Vielen Dank für die schnelle Antwort
      Ikru

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        #4
        AW: Pflichtabgabe Anlage Kind?

        dann würde ich sagen, keine Pflicht zur Anlage Kind, außer der allgemeinen Verpflichtung des § 150 der Abgabenordnung, die Erklärung auf amtlichem Vordruck vollständig abzugeben. Um Nachfragen zu vermeiden (Kind beim Steuerabzug, aber nicht in Steuererklärung) würde ich sie aber trotzdem ausfüllen. Wird im Steuerbescheid kein Kind berücksichtigt, wohl aber im Steuerabzug, kann das auch zu einer Nachzahlung führen.

        Letzlich erscheint mir der Aufwand für das "Geschreibsel" auch nicht höher als der für ihre zwei Beiträge. Sie können dabei nur gewinnen.

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          #5
          AW: Pflichtabgabe Anlage Kind?

          Na ja, sogesehen haben Sie natürlich Recht: Ich hätte die Anlage natürlich längst fertig haben können.
          Was mich einfach stört, ist generell alles offen legen zu müssen, auch Sachverhalte, die vollkommen unrelevant sind. So z.B. der Beruf des Lebensgefährten. Im Zeitalter der Datenübermittlung wäre doch eigentlich Vorsicht geboten, so meine Einstellung, die sich nun auch auf die Steuererklärung ausgeweitet hat.
          Ansonsten gebe ich meine Erklärungen (Familie) so korrekt wie nur irgend möglich ab.
          Aber Angaben, die ich nicht machen muss und keinen steuerlichen Vorteil haben, mache ich auch nicht.

          LG,
          Ikru

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            #6
            AW: Pflichtabgabe Anlage Kind?

            Hallo,

            welches Formular bearbeitest du denn, bzw. willst du bearbeiten?

            Wo wird in der Anlage Kind nach dem Beruf des Lebensgefährten gefragt?
            In welcher Anlage wird überhaupt nach dem Beruf des Lebensgefährten gefragt?
            (nicht Ehepartner)
            Du machst doch keine Steuererklärung.
            Die Frage taucht doch in keiner Steuererklärung auf.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Pflichtabgabe Anlage Kind?

              Beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird nach der Tätigkeit der weiteren Person gefragt (Z. 50 Anlage Kind). Wenn man das leer lässt, passiert aber auch nichts.

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