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ZVE-AN-Anteil und ZVE-Steuer

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    ZVE-AN-Anteil und ZVE-Steuer

    Zeile 34 und 35 aus elektronischer Lohnsteuerbescheinigung in welchem Formular unter welcher Zeile eintragen?

    #2
    AW: ZVE-AN-Anteil und ZVE-Steuer

    Das kommt darauf an.

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      #3
      AW: ZVE-AN-Anteil und ZVE-Steuer

      Es handelt sich um VBLklassik (Pflichtversicherung) seiz 1991. In Anlage "Vorsorgeaufwand" unter "weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" eintragen?

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        #4
        AW: ZVE-AN-Anteil und ZVE-Steuer

        Schade, dass diese Frage bis heute nicht beantwortet wurde.
        Bei der Suche nach den Schlagworten trifft man nur auf Meinungen. Jetzt werde ich meinen Finanzamtsmitarbeiter fragen.

        Dass es sich um die VBL handelt, ist mir klar. Aber selbst auf der Jahresbescheinung der VBL, die erst immer im August kommt !!!, tauchen diese Werte der Arbeitgeberbescheiniung nicht auf.

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          #5
          AW: ZVE-AN-Anteil und ZVE-Steuer

          Sorry, in einem Anwenderforum findest du halt nur Meinungen.

          Stellen in diesem Forum, wo unterschieden wird zwischen den steuerlichen Grundlagen von VBL-West und VBL-Ost, gibt es dutzende, das weiß ich alleine schon deswegen, weil einige von mir stammen.
          Da ich anhand des Usernamens mit HB mich zur Mutmaßung hinreißen lasse, dass es um Bremen und damit West geht: VBL-Klassik, umlagenfinanzierte Zusatzversorgung ohne Kapitalwahlrecht, nur berücksichtigungsfähig, wenn erste Beitragszahlung vor 2005, aber die Höchstgrenzen der sonstigen Vorsorgeaufwändungen beachten, kann halt sein, dass trotzdem nix mit großem X rauskommt.
          Zuletzt geändert von neysee; 07.02.2015, 18:19.

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            #6
            AW: ZVE-AN-Anteil und ZVE-Steuer

            Zitat von neysee Beitrag anzeigen
            Sorry, in einem Anwenderforum findest du halt nur Meinungen.

            Stellen in diesem Forum, wo unterschieden wird zwischen den steuerlichen Grundlagen von VBL-West und VBL-Ost, gibt es dutzende, das weiß ich alleine schon deswegen, weil einige von mir stammen.
            Da ich anhand des Usernamens mit HB mich zur Mutmaßung hinreißen lasse, dass es um Bremen und damit West geht: VBL-Klassik, Zusatzversorgung ohne Kapitalwahlrecht, nur berücksichtigungsfähig, wenn erste Beitragszahlung vor 2005, aber die Höchstgrenzen der sonstigen Vorsorgeaufwändungen beachten, kann halt sein, dass trotzdem nix mit großem X rauskommt.
            Ich bin - wie man sieht - kein erfahrener User und auch kein Steuerberaterlehrling.
            Ich stelle mir lediglich vor, dass hier ein Angestellter aus dem Öffentlichen Dienst auch eine VBL-Klassik hat und die Daten ebenso in die Steuererklärung eingibt.

            Das HB steht übrigens für eine alte Zigarettenmarke, bei der das Männlein zum Schluss "in die Luft" geht. Ansonsten liegst Du mit der "Wessi" - Variante richtig.

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              #7
              AW: ZVE-AN-Anteil und ZVE-Steuer

              Wenn die Voraussetzungen (u.a. erste Beitragszahlung) vorliegen Anlage VOR Z52, mit ungewissem Ausgang, ob es einen Effekt hat, sonst gar nicht.

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                #8
                AW: ZVE-AN-Anteil und ZVE-Steuer

                Zitat von reinhardHB Beitrag anzeigen
                Ich bin - wie man sieht - kein erfahrener User und auch kein Steuerberaterlehrling.
                Ich stelle mir lediglich vor, dass hier ein Angestellter aus dem Öffentlichen Dienst auch eine VBL-Klassik hat und die Daten ebenso in die Steuererklärung eingibt.

                Das HB steht übrigens für eine alte Zigarettenmarke, bei der das Männlein zum Schluss "in die Luft" geht. Ansonsten liegst Du mit der "Wessi" - Variante richtig.
                Hallo,
                nun ja, seit 2013 hat kein User geantwortet. Ich gehe nicht in die Luft (habe HB mal geraucht)!
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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