Hallo zusammen,
als Student zwischen 25 und 30 Jahren, muss man egal ob man arbeitet oder nicht, pauschal einen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, aktuell 64,77 € + 13,73 €, in Summe 78,50 €.
Dafür werden einem dann aber als Werkstudent auch keine Kranken- oder Pflegeversicherung separat vom Lohn abgezogen, finden sich dadurch aber auch nicht auf irgendeinem Gehaltszettel oder der Lohnsteuerkarte wieder.
Meine Frage wäre, als BAföG Empfänger erhält man einen Zuschlag von aktuell 73,- € für die KV + PV, darf ich dann nur die Differenz absetzten, in dem Fall 5,50 € p. Monat oder die Gesamten 78,50 € p. Monat.
Danke & Gruß
Milo
als Student zwischen 25 und 30 Jahren, muss man egal ob man arbeitet oder nicht, pauschal einen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, aktuell 64,77 € + 13,73 €, in Summe 78,50 €.
Dafür werden einem dann aber als Werkstudent auch keine Kranken- oder Pflegeversicherung separat vom Lohn abgezogen, finden sich dadurch aber auch nicht auf irgendeinem Gehaltszettel oder der Lohnsteuerkarte wieder.
Meine Frage wäre, als BAföG Empfänger erhält man einen Zuschlag von aktuell 73,- € für die KV + PV, darf ich dann nur die Differenz absetzten, in dem Fall 5,50 € p. Monat oder die Gesamten 78,50 € p. Monat.
Danke & Gruß
Milo
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