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Komprimierte Steuererklärung

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    Komprimierte Steuererklärung

    Hallo zusammen,

    ich habe gestern meine Steuererklärung für 2012 mit Hilfe des Elster-Formulars ausgefüllt und übermittelt. Hierbei handelt es sich um meine erste Steuererklärung, da ich noch Student bin und dies bis jetzt für mich nicht relevant war.

    Jetzt habe ich jedoch (leider erst NACH der Übermittlung mit Elster) gelesen, dass es für Studenten sinnvoll wäre, die erste Steuererklärung anzufertigen, wenn bereits "richtiges" Geld verdient wird. Ich habe diese Erklärung nur ausgefüllt, um gezahlte Steuern von einem Praktikum zurück zu erhalten. Es handelt sich also nur um einen minimalen Betrag.

    Da ich die komprimierte Steuererklärung noch nicht verschickt habe, stellt sich mir die folgende Frage:

    Kann ich die komprimierte Steuererklärung einfach NICHT verschicken? Würde sich dies dann so verhalten, als hätte eine Übertragung mit Elster nicht stattgefunden?

    Ich würde die Steuererklärung im nächsten Jahr dann in fachmännische Hände geben. Wichtig ist mir jetzt nur, dass ich mir nichts verbaue und keine formalen Fehler begehe, wenn ich die komprimierte Steuererklärung nicht verschicke.

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Komprimierte Steuererklärung

    Hallo,

    eine Steuererklärung ist IMMER sinnvoll, wenn man eine Erstattung bekommt.
    Willst du darauf verzichten? Da wärst du wahrscheinlich der erste Steuerzahler, der freiwillig verzichtet.
    Was meinst du mit verbauen. Da kannst du nichts verbauen. Du müsstest da schon konkreter werden.
    Falls du die gezahlte Steuer für 2012 zurück bekommen willst musst du auch eine Erklärung für 2012 abgeben.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Komprimierte Steuererklärung

      Hallo,

      wenn du möchtest, kannst du die komprimierte Erklärung entsorgen, die gilt noch nicht als eingereicht; dass das sinnvoll ist möchte ich aber bezweifeln.


      >>>Jetzt habe ich jedoch (leider erst NACH der Übermittlung mit Elster) gelesen, dass es für Studenten sinnvoll wäre, die erste Steuererklärung anzufertigen, wenn bereits "richtiges" Geld verdient wird.

      Da hast du wohl etwas falsch verstanden. Ich vermute, dass gemeint war, dass eine Erklärung beim ersten 'richtigem' Geld unbedingt gemacht werden sollte. Das ist auch grundsätzlich richtig (besonders im ersten Jahr, welches vermutlich kein komplettes Jahr ist - dann lohnt sich eine Steuererklärung fast immer), bedeutet aber nicht, dass es vorher NICHT sinnvoll wäre.

      Hast du weniger als ca. 11.000 Euro verdient (incl. Lohnersatzleistungen)? Wenn ja, dann werden wahrscheinlich sämtliche Steuern erstattet.

      Was sagt denn die Elster-Berechnung?


      >>>Ich würde die Steuererklärung im nächsten Jahr dann in fachmännische Hände geben.

      So kompliziert ist eine Standarderklärung nun nicht, dazu braucht man eigentlich keine Hilfe (ich erwarte insbesondere von Studenten - mit Abitur - eigentlich, dass sie das können;-). Nimm doch die aktuell erstellte Erklärung schon mal als Übung.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Komprimierte Steuererklärung

        Nein, verzichten möchte ich nicht. Ich möchte mit der Steuererklärung nur warten. Soweit ich weiß, kann ich die Erklärung bis zu 4 Jahre nachreichen.

        Nach dem Studium werde ich noch in diesem Jahr in das "Berufsleben" einsteigen. Ich habe mich jetzt kurz in die Thematik eingelesen und die Anrechnung der gezahlten Studiengebühren scheint mir doch recht Komplex zu sein, so dass ich das gerne vom Steuerberater erledigen lassen möchte. Damit sich der Besuch beim Steuerberater auch finanziell rechnet, möchte ich ungern nur für die Steuerrückzahlung aus dem Praktikum dort aufschlagen.

        Wie oben bereits geschrieben, habe ich die Steuererklärung bereits ausgefüllt und die Daten OHNE Authentifizierung per Elster übermittelt. Hierbei habe ich die gezahlten Studiengebühren leider nicht angegeben (dumm von mir, aber das ist jetzt leider so). Die komprimierte Steuererklärung habe ich jedoch noch NICHT verschickt.

        FRAGE: Habe ich jetzt noch die Möglichkeit, zusammen mit einem Steuerberater eine Steuererklärung für 2012 anzufertigen und diese beim Finanzamt einzureichen, ohne das es zu einem Konflikt mit den bereits übermittelten Daten kommt?

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          #5
          AW: Komprimierte Steuererklärung

          Hallo,

          andere Frage. Bekommst du deine Steuer komplett erstattet?

          Weiter verweise ich auf die Antwort von reckoner

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Komprimierte Steuererklärung

            Mein Einkommen lag im Jahr 2012 knapp über der Steuerfreigrenze.

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              #7
              AW: Komprimierte Steuererklärung

              Hallo,

              >>>FRAGE: Habe ich jetzt noch die Möglichkeit, zusammen mit einem Steuerberater eine Steuererklärung für 2012 anzufertigen und diese beim Finanzamt einzureichen, ohne das es zu einem Konflikt mit den bereits übermittelten Daten kommt?

              Das ist kein Problem, wie schon gesagt gilt deine unauthentifizierte Erklärung noch als nicht eingegangen.
              Außerdem könntest du innerhalb der Einspruchsfrist (1 Monat nach Bescheid) sowieso noch alles(!) ändern.

              Und zu den Studiengebühren: Führen die überhaupt zu einem Verlust? Genauer: Sind sie höher als dein zu versteuerndes Einkommen (siehe Elster-Berechnung)? Denn wenn nicht, dann bringt das auch nichts, ein Steuerberater wäre in diesem Fall sogar herausgeschmissenes Geld.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Komprimierte Steuererklärung

                Hallo,

                da dreht sich m.E. etwas im Kreis
                Hast du ein Erststudium oder ein Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung gemacht?

                Denn das eine sind Werbungskosten und das andere Sonderausgaben.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Komprimierte Steuererklärung

                  Ich habe eine Berufsausbildung absolviert, dann den Bachelor und nun bin ich in ein paar Monaten mit dem Master fertig.

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                    #10
                    AW: Komprimierte Steuererklärung

                    So, ich habe jetzt noch ein bisschen im Netzt recherchiert. Mit dem folgenden Ergebnis:

                    Da es sich bei mir nicht um ein Erststudium handelt, kann ich meine Kosten für Maßnahmen zur Weiterbildung als Werbungskosten angeben. Da ich bisher noch keine Steuerklärung abgegeben habe, kann (sollte) ich dies für die letzten vier Jahre nachholen. Dafür beantrage ich in den Steuererklärungen, 2009/2010/2011/2012 vorweggenommene Werbungskosten. Die Werbungskosten werden dann als Verlustvortrag festgehalten und in das Jahr 2013 vorgetragen. Sobald sich dann eine Verrechnungsmöglichkeit ergibt, wird der Verlustvortrag entsprechend reduziert.

                    Habe ich das soweit richtig verstanden? Wenn ja, würde sich mir im zweiten Schritt die Frage stellen, was ich maximal als Werbungskosten angeben kann?

                    Wenn ich meine Studienkosten (Semesterbeitrag/Studiengebühren) seit 2009 kurz überschlage, dann lande ich schon bei ca. 4000€ für die vier Jahre. Dazu kommen dann evtl. noch andere Möglichkeiten z.B. Kosten durch mein Auslandssemester usw..

                    Beste Grüße
                    Zuletzt geändert von Spider00de; 26.05.2013, 14:03.

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                      #11
                      AW: Komprimierte Steuererklärung

                      Hallo,

                      genauso läuft der Hase,

                      Werbungskosten für berufl. Fortbildung sind unbegrenzt absetzbar

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Komprimierte Steuererklärung

                        Das klingt doch gut.

                        Kann ich im Elster-Formular einfach eine neue "Version" der Steuererklärung 2012 ausfüllen und übermitteln? Im Anschluss würde ich dem Finanzamt dann ja nur die aktuelle komprimierte Steuererklärung zuschicken, da ich die alte ja noch nicht verschickt habe. Klappt das so, oder muss ich die Anträge jetzt ausdrucken und zum Finanzamt schicken?

                        Gibt es einen Pauschalbetrag für Studenten, der in jedem Jahr als Werbungskosten angesetzt werden kann, so dass ich nicht alle Belege zusammensuchen und einreichen muss (bin da etwas faul)?

                        Beste Grüße

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                          #13
                          AW: Komprimierte Steuererklärung

                          Zitat von Spider00de
                          Kann ich im Elster-Formular einfach eine neue Version der Steuererklärung 2012 ausfüllen und übermitteln? Im Anschluss würde ich dem Finanzamt dann ja nur die aktuelle komprimierte Steuererklärung zuschicken
                          Ja. Wie von reckoner schon gesagt.

                          Zitat von Spider00de
                          Gibt es einen Pauschalbetrag für Studenten, der in jedem Jahr als Werbungskosten angesetzt werden kann, so dass ich nicht alle Belege zusammensuchen und einreichen muss (bin da etwas faul)?
                          Ja. 1.000 € Werbungskosten hat jeder Arbeitnehmer. Ohne dass er was eintragen müsste.

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                            #14
                            AW: Komprimierte Steuererklärung

                            Hallo Spider00de,

                            du hast doch geschrieben, dass du in 2012 leicht über dem steuerfreien Bereich (=Grundfreibetrag) lagst, ist das richtig?

                            Denn wenn ja, dann sind doch damit die vorhin genannten 4.000 Euro schon aufgebraucht. Also reicht es, für 2012 auf Null Euro Steuern zu kommen, Steuererklärungen für die Vorjahre ohne Einkommen bringen imho nichts.


                            >>>Ja. 1.000 € Werbungskosten hat jeder Arbeitnehmer.

                            Das ist hier nicht ganz passend, er war ja kein Arbeitnehmer (bzw. nur 2012, soweit ich es richtig verstanden habe). Der Pauschbetrag ist auf das AN-Einkommen begrenzt, also hier vermutlich Null.

                            Stefan
                            Zuletzt geändert von reckoner; 26.05.2013, 20:04.
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #15
                              AW: Komprimierte Steuererklärung

                              Und: Der AN-Pauschbetrag von 1.000 Euro geht nicht in einen Verlustvortrag, nur tatsächliche WK!

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