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private KfZ Nutzung in UST und EST angeben

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    private KfZ Nutzung in UST und EST angeben

    Hallo,

    das ist ja ein tolles Forum. Wirklich praxisnahe Hilfe :-).

    Ich hätte eine Frage zur Angabe der privaten Nutzung meines Auto´s, das ich zu 80% für meine selbstständige Tätigkeit gebrauche.
    Die Vorsteuer habe ich schon in den UST Voranmeldungen angegeben. Da muss ich ja aber die Umsatzsteuer bezogen auf die private Nutzung noch abziehen. Wo mache ich das jetzt in der Umsatzsteuerjahreserklärung? Und wo muss ich das in der Einkommensstuererklärung auch noch angeben oder reicht es, wenn ich den Btrag für die private Nutzung von meinen Ausgaben abziehe?
    Vielen herzlichen Dank im voraus für Eure Mühe.
    Rachel

    #2
    AW: private KfZ Nutzung in UST und EST angeben

    Hallo Rachel

    Formular Umsatzsteuererklärung, Seite 2, Zeile 35, Kennziffer 179:

    links eintragen: private ermittelte KFZ-Kosten ( ohne Umsatzsteuer )

    rechts eintragen: Steuer zum Beispiel 19 %, von den ermittelten Netto-KFZ-Kosten


    Für die Einkommensteuer-Erklärung werden Privatentnahmen in der EÜR, oder
    in einer formlosen Gewinnermittlung eingetragen.

    gez. H A G E N-G R O N E R T

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      #3
      AW: private KfZ Nutzung in UST und EST angeben

      Hallo Hagen Gronert,
      vielen herzlichen Dank für die schnelle, kompetente Antwort. Jetzt "muss" ich´s ja heut doch noch fertig machen ;-).
      Freundliche Grüße
      Rachel

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        #4
        AW: private KfZ Nutzung in UST und EST angeben

        Hallo,

        die gleiche Frage beschäftigt mich auch, es gibt aber noch eine komplexere Variante:

        Status:
        a) Auto wird zu 5% privat genutzt
        b) Fahrtenbuch wird ordnungsgemäß geschrieben

        Kostenvarianten:
        1.) Kosten mit MwSt (Benzin, etc.) -> 2.000,- €
        2.) Kosten ohne MwSt (Versicherung, etc.) -> 1.000,- €
        3.) Abschreibung des KFZ -> 5.000,- €
        4.) aufgrund fremdverschuldeten Unfall, an KFZ-Werkstatt MwSt gezahlt -> 500,- €

        Frage:
        was muss in der Umsatzsteuerjahreserklärung Kennziffer 179 eingetragen werden?

        Antwortmöglichkeiten:
        i.) 2.000,- * 0,05
        ii.) (2.000,- + 5.000,-) * 0,05
        iii.) ((2.000,- + 5.000,-) * 0,05) + (500,- / 0,19 * 0,05)
        iv.) ...?

        Ich tendiere zu iii.), oder was sagt Ihr?

        Steuer-zahler

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