Hi, ich erstelle gerade meine erste Einkommensteuererklärung mit Elsterformular und habe einige Fragen und hoffe hier auf Antworten.
Zu meiner Situation:
Ich habe 2012 durchgehend über eine Leiharbeitsfirma bei einem Unternehmen das 400 km von meinem Hauptwohnsitz entfernt liegt gearbeitet und an der Arbeitsstätte einen zweiten Wohnsitz angemeldet. Von meiner Leiharbeitsfirma bekomme ich Reisekosten (Wochenendheimfahrten) und einen Wohnungszuschuss die mir Netto ausgezahlt werden. D.h. ich darf die Reisekosten natürlich nicht noch ein zweites mal von der Steuer absetzen.
1.) Kann ich aber noch zusätzlich die Fahrten von meinem zweiten Wohnsitz zur Arbeitsstätte (ca. 15 km einfach) angeben?
2.) Ich würde gerne die Aufwendungen für den zweiten Wohnsitz von der Steuer absetzen, also Miete, Strom, Internet und Einrichtung. Doch wo trage ich die Aufwendungen nun ein? Als Werbungskosten oder unter 73. "Kosten der Unterkunft" oder unter 77. "Sonstige Aufwendugen"? Unter 73. habe ich die Miete (inkl. Nebenkosten), unter 77. Strom und Internet, aber wo kommen die Einrichtungsgegenstände hin?
3.) Mit allen Rechnungen (fleißig gesammelt ) komme ich auf eine Summe über 4500 €. Ist das zu dreißt? Das ein oder andere wird allerdings sicher nicht anerkannt werden. Kann das Probleme geben, wenn ich etwas anführe das nicht absetzungswürdig ist? Nicht, dass mir dann versuchter Steuerbetrug unterstellt wird. Aber teilweise habe ich gelesen gibt es Finanzämter die z.B. Lautsprecherkabel anerkennen andere wiederum nicht.
3.) Da man keine Cent angeben kann nehme ich an ich darf grundsätzlich zu meinen Gunsten runden?
4.) Kann ich Verpflegungmehrsaufwände im Inland anführen?
5.) Was mache ich mit dem Wohnungszuschuss? Gebe ich diesen unter 79. "Werbungskosten: Mehraufwendungen doppelte Haushaltsführung" im Textfeld "Vom Arbeitgeber / von der Agentur für Arbeit steuerfrei ersetzt" an?
6.) Unter "Anlage Versorgungsaufwand" Punkt 11 heißt es u.a. "Haben Sie zu ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf steuerfreie Arbeitgeberbeiträge (z.B. sozialversicherungspfl. Arbeitnehmer)". Sollte ich dies ankreuzen?
7.) Muss ich irgendwo ankreuzen, dass ich Rechnungen, Belege nachreiche?
8.) Sonst noch Ideen, was ich absetzen könnte? Muss schließlich die Kosten für 2x GEZ wieder reinholen .
Grüße
Mountainking
Zu meiner Situation:
Ich habe 2012 durchgehend über eine Leiharbeitsfirma bei einem Unternehmen das 400 km von meinem Hauptwohnsitz entfernt liegt gearbeitet und an der Arbeitsstätte einen zweiten Wohnsitz angemeldet. Von meiner Leiharbeitsfirma bekomme ich Reisekosten (Wochenendheimfahrten) und einen Wohnungszuschuss die mir Netto ausgezahlt werden. D.h. ich darf die Reisekosten natürlich nicht noch ein zweites mal von der Steuer absetzen.
1.) Kann ich aber noch zusätzlich die Fahrten von meinem zweiten Wohnsitz zur Arbeitsstätte (ca. 15 km einfach) angeben?
2.) Ich würde gerne die Aufwendungen für den zweiten Wohnsitz von der Steuer absetzen, also Miete, Strom, Internet und Einrichtung. Doch wo trage ich die Aufwendungen nun ein? Als Werbungskosten oder unter 73. "Kosten der Unterkunft" oder unter 77. "Sonstige Aufwendugen"? Unter 73. habe ich die Miete (inkl. Nebenkosten), unter 77. Strom und Internet, aber wo kommen die Einrichtungsgegenstände hin?
3.) Mit allen Rechnungen (fleißig gesammelt ) komme ich auf eine Summe über 4500 €. Ist das zu dreißt? Das ein oder andere wird allerdings sicher nicht anerkannt werden. Kann das Probleme geben, wenn ich etwas anführe das nicht absetzungswürdig ist? Nicht, dass mir dann versuchter Steuerbetrug unterstellt wird. Aber teilweise habe ich gelesen gibt es Finanzämter die z.B. Lautsprecherkabel anerkennen andere wiederum nicht.
3.) Da man keine Cent angeben kann nehme ich an ich darf grundsätzlich zu meinen Gunsten runden?
4.) Kann ich Verpflegungmehrsaufwände im Inland anführen?
5.) Was mache ich mit dem Wohnungszuschuss? Gebe ich diesen unter 79. "Werbungskosten: Mehraufwendungen doppelte Haushaltsführung" im Textfeld "Vom Arbeitgeber / von der Agentur für Arbeit steuerfrei ersetzt" an?
6.) Unter "Anlage Versorgungsaufwand" Punkt 11 heißt es u.a. "Haben Sie zu ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf steuerfreie Arbeitgeberbeiträge (z.B. sozialversicherungspfl. Arbeitnehmer)". Sollte ich dies ankreuzen?
7.) Muss ich irgendwo ankreuzen, dass ich Rechnungen, Belege nachreiche?
8.) Sonst noch Ideen, was ich absetzen könnte? Muss schließlich die Kosten für 2x GEZ wieder reinholen .
Grüße
Mountainking