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Unterhaltszahlung zu im Ausland lebender Mutter

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    Unterhaltszahlung zu im Ausland lebender Mutter

    Hallo miteinander!
    Hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage, ansonsten bitte verschieben.

    Mein Mann (indischer Staatsbürger) unterstützt durch Überweisungen/Western Union seine verwitwete Mutter in Indien.

    Soweit ich das verstehe, können wir in der Anlage Unterhaltszahlungen dies geltend machen.

    Allerdings wundere ich mich über die anzugebenden Zeiträume (unter Zeile 6)
    Im Haushalt leben meiner Schwiegermutter meine Schwägerin (Hausfrau) und deren 3 Kinder, diese werden von ihrem Mann aus dem Ausland unterstützt, mein Mann ist wie gesagt für seine Mutter "zuständig".

    Die Überweisungen erfolgen ja nun nicht täglich, sondern 2-3x im Jahr plus 1-2malige Reise unsererseits nach Indien samt mitgebrachtem Geld.

    Was ist zu beachten? Wie offiziell muss der Bedürftigkeitsnachweis sein? Stempel des dortigen "Einwohnermeldeamts" (Behörden in Indien gibt es viele, aber meist fühlt sich eh keiner zuständig).

    Ich habe jetzt für jede Transaktion einen eigenen Zeitraum hinzugefügt, letztlich gilt die Unterstützung ja aber für's ganze Jahr...macht die Angabe des Zeitraums einen Unterschied bei der Anrechnung (für Indien wohl eh nur zu 1/4 ..?)

    Ich bedanke mich im Voraus. Sorry für die vielen Fragen ...aber mir schwirrt grad der Kopf, denn abgesehen von dieser Anlage bin ich bei unserem ersten Elster-Formular gut durchgekommen

    #2
    AW: Unterhaltszahlung zu im Ausland lebender Mutter

    Das geht dann doch schon ziemlich weit über Elster hinaus in die Steuerberatung und ist bei Ihnen auch kniffelig. Sie sollten sich da einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater anlachen, denn hier ist Steuerberatung nicht zulässig.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Unterhaltszahlung zu im Ausland lebender Mutter

      Wollte gar nicht, dass das in Richtung Beratung "abrutscht". Aber komplexes Thema, da geb ich Ihnen Recht .

      Danke trotzdem

      Kommentar

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