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Kindergeld, Unterhalt

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    Kindergeld, Unterhalt

    Hallo zusammen

    Ich habe da mal ein paar fragen:

    1. Mein Schwager hat 4 Kinder die nicht bei ihm sondern bei der Mutter wohnen

    2. Was muss er wo eintragen??

    3. Er bezahlt für jedes Kind Unterhalt.Muss der Betrag in außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden?

    Auf seiner Lohnsteuerbescheinigung steht 2,5 Anzahl der Kinderfreibeträge

    Wäre sehr dankbar wenn ihr mir da weiterhelfen könnte.

    Vielen DAnk

    #2
    AW: Kindergeld, Unterhalt

    Hallo,

    Bei 2,5 Anzahl wären das normalerweise 5 Kinder.
    Für jedes Kind eine Anlage Kind, beginnend mit dem Ältesten.
    Bei Anspruch Kindergeld halben Betrag eintragen.
    Zeile 10 Angaben zur Mutter.
    Für den Unterhalt der Kinder kann er nichts absetzen.
    Dafür steht im das hälftige KG und die hälftigen Kinderfreibeträge zu.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Kindergeld, Unterhalt

      Den hälftigen Kinderfreibetrag bekommt er vom Finanzamt aber nur zuerkannt, wennn er über dem Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle pro Kind zahlt.
      So daß das Existenzminimum der Kinder nach seiner Leistungsfähigkeit gesichert ist.
      Diese Daten sind dem Finanzamt ja offensichtlich bekannt.
      Ist das nicht der Fall, bekommt er den Freibetrag komplett gestrichen und die Mutter bekommt den vollen Kinder-Freibetrag zugeschlagen, egal ob die damit was anfangen kann oder nicht.

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        #4
        AW: Kindergeld, Unterhalt

        Hallo,

        @leonardo2,

        Es geht ja in erster Linie darum, den Unterhalt für die Kinder steuerlich abzusetzen.
        Das geht definitiv NICHT.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Kindergeld, Unterhalt

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          @leonardo2,

          Es geht ja in erster Linie darum, den Unterhalt für die Kinder steuerlich abzusetzen.
          Das geht definitiv NICHT.

          Gruß FIGUL
          Das ist klar, daß das nicht geht.

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            #6
            AW: Kindergeld, Unterhalt

            Der Anspruch auf den halben Kinderfreibetrag kann auf den anderen Elternteil übertragen werden, wenn keine Unterhaltsverpflichtung besteht oder der zum Barunterhalt verpflichtete Elternteil dieser nicht zu mindestens 75 % nachkommt. Die Düsseldorfer Tabelle ist ein Anhaltspunkt für die Höhe einer Unterhaltsverpflichtung.

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