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Kinderbetreuungskosten konnten nicht berücksichtigt werden... (1. Beitrag)

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    Kinderbetreuungskosten konnten nicht berücksichtigt werden... (1. Beitrag)

    Endlich möchte ich meine Steuererklärung zum Abschluss bringen. Leider finde ich den Fehler nicht...:

    Im vergangenen Jahr war ich bereits geschieden. Mein Sohn lebte auch im Jahr 2012 mit mir zusammen.
    Er wurde im August vorzeitig eingeschult.
    Die Kita-Gebühren betrugen von 01/12 - 07/12 EUR 180,- p.m. Ab 08/12 bis Ende des Jahres 2012 fielen dann Kosten für die Betreuung in der Schule an - EUR 50,- p.m.
    Beides habe ich mir mit meinem Exmann geteilt.
    Da das letzte Kita-Jahr beitragsfrei ist, bekam ich eine Erstattung. Beitragsfrei ist jedoch nur die Kernzeit, sprich EUR 90,- p.m. Die Hälfte davon bekam also mein Exmann zurück. Soweit so gut.

    Ich hatte also de facto EUR 45,- p.m. Kosten für die Kita (EUR 315,- p.a.) und EUR 125,- p.a. für die Schule.
    Zusätzlich haben wir noch eine Tagesmutter; die Kosten dafür trage ich alleine, d.h. daran beteiligt sich mein Exmann nicht. Es waren EUR 450,- p.a.

    Alles, was ich eben beschrieben habe, konnte ich in der Anlage Kind unterbringen.

    Leider kann ich nicht nachvollziehen, weshalb die Kinderbetreuungskosten nicht berücksichtigt werden können. Schließlich hatte ich genug davon.
    Vielleicht ist es dem Elster-Programm zu kompliziert mit mir.
    Verstehen könnt ich's. Aber das hilft mir nicht weiter.

    Schön wäre, wenn es doch noch Hilfe für mich gäbe...
    Mein Verzweiflungsgrad steigt. Ich hoffe kurzfristig auf einfache Lösung meines Problems durch nachvollziehbare Hinweise.

    Danke!!!
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