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freiwilliger Unterhalt an Kind

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    freiwilliger Unterhalt an Kind

    Hallo, habe eine Frage zum Unterhalt für ein Kind: Kind ist 21 Jahre alt, lebt bei Mutter, befindet sich in Erstausbildung. Mutter erhält Kindergeld und gibt dieses an Kind weiter. Vater und Sohn haben sich in einem Gespräch darauf verständigt, dass Vater jeden Monat einen bestimmten Betrag direkt an Kind überweist (hier gab es keine Klage oder Ähnliches). Kann dieser Kindesunterhalt steuerlich geltend gemacht werden und wenn ja, wo ist dies einzutragen? Kann jemand helfen?

    viele Grüße

    #2
    AW: freiwilliger Unterhalt an Kind

    Da hier JEMAND inklusive Vater hier einen ANSPRUCH auf hälftiges Kindergeld hat, ist die Unterhaltszahlung pauschal mit Kindergeld und Kinderfreibetrag erledigt. Also einfach Anlage Kind ausfüllen und dabei das häftige Kindergeld in Zeile 6 eintragen. Dass Ihr das Kindergeld etc. anders untereinander verteilt etc., ist quasi Euer Privatvergnügen und ändert nichts daran, dass dem Vater das häftige Kindergeld zusteht. Und das ist entscheidend.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: freiwilliger Unterhalt an Kind

      Vielen Dank!

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