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Lohnsteuerbescheinigung

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    Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo,

    hab eine Frage zur Lohnsteuerbescheinigung. Es betrifft die Zeilen 24 und 25.

    Nehmen wir an ich wäre freiwillig pflichtversichert und hätte ein Jahreseinkommen von 40.000€.

    Sind dann die folgenden Zeilen korrekt eingetragen (also die Werte sind jetzt ungefähre Fantasiewerte und passen rein rechnerisch nicht zum Jahreseinkommen)

    Zeile 22: 4862,58
    Zeile 23: 4862,58
    Zeile 24: 2440,98
    Zeile 25: 456,78


    Kann der Eintrag in Zeile 25 stimmen??

    Gruß
    c

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung

    Zitat von Crissi Beitrag anzeigen
    Kann der Eintrag in Zeile 25 stimmen??
    Die Größenordnung kommt hin.

    Kommentar


      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung

      Müsste 25 (Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (ohne 23 u. 24) nicht gleich oder sogar höher sein als 24 (Steuerfreie AG-Zuschüsse zur KV und PV)?

      AG und AN teilen sich doch die Kosten, oder?

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        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung

        Zitat von Crissi Beitrag anzeigen
        Müsste 25 (Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (ohne 23 u. 24) nicht gleich oder sogar höher sein als 24 (Steuerfreie AG-Zuschüsse zur KV und PV)?

        AG und AN teilen sich doch die Kosten, oder?
        Erste Frage: Nein, da bei freiwillig Versicherten in Z25 letzlich nur der AN-Anteil zur ALV steht.
        Zweite Frage: Ja, genau deswegen sind die steuerfreien Zuschüsse des AG ja ausgewiesen.

        Kommentar


          #5
          AW: Lohnsteuerbescheinigung

          Zitat von neysee Beitrag anzeigen
          Erste Frage: Nein, da bei freiwillig Versicherten in Z25 letzlich nur der AN-Anteil zur ALV steht.
          OK, vom Betrag her passt es. Aber ist den der Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (so der Text in Zeile 25) = den AN-Anteil zur ALV?
          Für mich sind das 2 verschieden Paar Schuhe.

          Den Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag würde ich für das halten was ich im JAhr an PV und KV abführe (ohne AG-Zuschüsse)


          @neysee: Hab gerade das von Dir gefunden. Wo trag ich das den in das 2009 Dokument ein, da gibts die Zeile 71 schon aber da steht was von Pflege (habs jetzt nich vorliegen).
          https://www.elster.de/anwenderforum/showpost.php?p=85980&postcount=94
          Zuletzt geändert von Crissi; 12.02.2010, 11:22.

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            #6
            AW: Lohnsteuerbescheinigung

            Zitat von Crissi Beitrag anzeigen
            @neysee: Hab gerade das von Dir gefunden. Wo trag ich das den in das 2009 Dokument ein, da gibts die Zeile 71 schon aber da steht was von Pflege (habs jetzt nich vorliegen).
            https://www.elster.de/anwenderforum/showpost.php?p=85980&postcount=94
            Keine Ahnung. Angeblich sollen sich die Formulare geändert haben, und es soll eine neue Anlage geben. Steht was zum Thema im Hilfemenü unter der Anleitung zur Steuererklärung?

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              #7
              AW: Lohnsteuerbescheinigung

              Anlage Vorsorgeaufwand, ab Zeile 13...

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                #8
                AW: Lohnsteuerbescheinigung

                Sorry ich kapiere es nicht!!!!!!!

                Also was müsste jetzt in Zeile 25 auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen? Der Beitrag zur ALV oder der Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungbeitrag, also mein Beitrag zur KV und PV (also ohne AG Anteil)




                ...und nochmals sorry, zitieren geht nich!

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                  #9
                  AW: Lohnsteuerbescheinigung

                  in zeile 25 steht das, was auch dran steht, der arbeitnehmeranteil am gesamtsozialversicherungsbeitrag, ohne 23. (also ohne rentenversicherungsbeitraege) und ohne 24. (steuerfreie arbeitgeberzuschüsse) - das gilt natürlich nur für Beitraege die über den Arbeitgeber abgefuehrt wurden!

                  der Arbeitnehmeranteil des Beitrags zur ALV gehört ebenso zu diesem Gesamtsozialversicherungsbeitrag, wie der eigene Anteil am Beitrag zu KV und PV, es steht also alles zusammen in 25. (ABER wie eben, sofern dies vom Arbeitgeber einbehalten bzw. abgefuehrt wurde)!

                  was soll eigentlich freiwillig pflichtversichert sein? entweder freiwillig oder pflicht. :-D
                  ich unterstelle mal du meinst freiwillig in der gesetzlichen Kasse versichert?

                  da bezahlst Du wohl den kompletten Beitrag selbst direkt an die Kasse, Dein AG behält also nix ein, und weist damit auf der Lohnsteuerbescheinigung auch nicht aus.

                  die Arbeitgeberanteile zur KV- und PV erhaelst Du dann in Form steuerfreier Zuschüsse lt. Zeile 24.

                  der Arbeitnehmeranteil zu KV- und PV steht in diesem fall also da nicht mit drauf. In Zeile 25 verbleibt nur der restliche Arbeitnehmeranteil, mithin der Beitrag zur ALV...

                  Wo genau liegt denn überhaupt dein Problem? ;-)

                  zunächst mal tippst Du Deine Lohnsteuerbescheinigung, so wie Du sie erhalten hast in Elsterformular ab.
                  Und wenn Du denn dann freiwillig gesetzlich versichert bist, füllst Du Zeile 14 in der Anlage Vorsorgeaufwand mit Deinen kompletten Beitragsaufwendungen für KV/PV aus, also auch mitsamt der Zuschuesse des Arbeitgebers, aus Zeile 24 der Lohnsteuerbescheinigung, steht ja auch so dran (die werden automatisch berücksichtigt).
                  Meist bekommt man bei der Krankenkasse sogar einen Beleg/Bescheid über die Höhe der im Jahr erfolgten Beitragszahlungen (zumindest auf Anfrage).

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                    #10
                    AW: Lohnsteuerbescheinigung

                    Mein 1. Problem liegt darin das ich dachte das der Betrag in Zeile 25 gleich oder höher als der in Zeile 24 sein müsste, da der AN ja gleich viel oder sogar ein bischen mehr zur PV und KV zahlt als der Arbeitgeber.

                    Mein 2.Problem liegt darin das wenn ich den Wert in Zeile 24 Anlage N stehen lassen, gibts keine Steuerberechnung.
                    Es werden bei der Plausiprüfung keine Fehler festgestellt aber statt der Berechnung gibts in dem PDF diese Meldung:


                    "EHW Elster-Hinweise
                    Der berechnete Wert zu den Vorsorgeaufwendungen gilt vorbehaltlich einer Prüfung durch Ihr
                    Finanzamt.
                    DHW Dokumentations-Hinweise
                    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
                    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
                    eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
                    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
                    übermittelt werden."

                    Dieser Bug wird aber noch an andere Stelle hier diskutiert.

                    Und ja, ich bin freiwillig versichert ;-)

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                      #11
                      AW: Lohnsteuerbescheinigung

                      zum 1. problem: das klingt zwar plausibel überlegt, berücksichtigt aber eben nicht, dass der arbeitgeber in der lohnsteuerbescheinigung nur beiträge bescheinigt, die er auch einbehalten/abgefuehrt hat. zahlen sie ihre beiträge selber an die kasse, kann der arbeitgeber ihren anteil nicht bescheinigen und der wert in zeile 25 enthaelt eben nur den restlichen betrag fuer die ALV...

                      zum 2. problem: das es keine steuerberechnung gibt ist aergerlich und mir durchaus an hand der anderen threads auch aufgefallen. offensichtlich handelt es sich hier um einen programmfehler der mit dem letzten update aufgetaucht ist, denn in version 11.1.2. funktioniert die berechnung mit einem betrag in zeile 24 lstb noch...

                      für die richtigkeit ihrer steuererklärung ist jedoch entscheidend, das sie alle werte korrekt eintragen und die plausibilitätsprüfung durchlaeuft.
                      die steuerberechnung sagt nichts aus ueber die korrektheit der erklärung und ist zum absenden auch nicht erforderlich. vermutlich bleibt ihnen nur das abwarten auf das naechste update um eine brauchbare steuerberechnung zu erhalten.

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