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Beiträge zu Berufsverbänden

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    Beiträge zu Berufsverbänden

    Hallo,

    ich habe nur Einkünfte aus selbständiger Arbeit, bin aber trotzdem Mitglied in einer Gewerkschaft, weil sich das irgendwann mal wieder ändern kann.

    Wo trage ich in diesem Fall meine Beiträge ein? Eine Anlage N habe ich ja nicht.

    Danke schön schon mal!

    Irmgard

    #2
    AW: Beiträge zu Berufsverbänden

    Hat die Gewerkschaft einen Bezug zu Deiner selbständigen Tätigkeit, ist also dadurch veranlasst ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Beiträge zu Berufsverbänden

      Hallo,
      meine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft besteht schon seit Jahren, sowohl während meiner Zeiten als Angestellte als auch als Selbständige. Es handelt sich dabei um dieselbe Tätigkeit, nur halt jetzt nicht mit Arbeitsvertrag, sondern mit Honorarvertrag.

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        #4
        AW: Beiträge zu Berufsverbänden

        Wenn das hier noch einen ähnliche Bezug hat, würde ich das bei den Betriebsausgaben Deiner selbständigen Tätigkeit laufen lassen.
        Schönen Gruß

        Picard777

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          #5
          AW: Beiträge zu Berufsverbänden

          Also auf der Gewinn- und Verlustrechnung?

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            #6
            AW: Beiträge zu Berufsverbänden

            Jep, und den dadurch niedrigeren Gewinn in der Anlage S bzw. in der Anlage G, wenn es eine gewerbliche Tätigkeit ist (wenn Jemand selbständig arbeitet, wird gerne intuitiv an Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gedacht (§ 18 EStG), obwohl es meist Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit sind (§ 15 EStG).
            Schönen Gruß

            Picard777

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