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Lohnt sich die Angabe von Unfall und Haftpflichtversicherung?

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    Lohnt sich die Angabe von Unfall und Haftpflichtversicherung?

    Hallo zusammen,

    laut Berechnung von Elster macht es bei der Steuerrückerstattung keinen Unterschied ob ich die Unfall und Haftfplichtversicherung angebe oder nicht.

    ab welchem Einkommen macht es Sinn die Versicherungen anzugeben?

    danke für die Info

    #2
    AW: Lohnt sich die Angabe von Unfall und Haftpflichtversicherung?

    Andere Versicherungen wirken sich nur dann aus, wenn der Höchstbetrag nicht schon mit Kranken- und Pflegeversicherung erreicht wird.

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      #3
      AW: Lohnt sich die Angabe von Unfall und Haftpflichtversicherung?

      Hallo,

      Es macht Sinn wenn die Summe der Beiträge des AN zu KV,PV und Arbeitslosenversicherung
      bei ledigen < 1900, bei Verheirateten < 3800 Euro ist

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Lohnt sich die Angabe von Unfall und Haftpflichtversicherung?

        Zitat von Alana Beitrag anzeigen
        Ab welchem Einkommen macht es Sinn die Versicherungen anzugeben?
        Bei einem allgemeinen Beitragssatz von 15,50 v.H. (AN 8,20 v.H.) in der KV,
        1,95 v.H. (AN 0,975 v.H.) in der PV und
        3,00 v.H. (AN 1,50 v.H.) in der AV
        MACHT es BIS ZU einem sozialversicherungsrechtlichen Einkommen von
        1483 EUR/Monat SINN.

        Die Sachsen sind helle genug, sich Ihre Grenze selbst auszurechnen
        Mit freundlichen Grüßen
        gez. D. Cremer

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          #5
          AW: Lohnt sich die Angabe von Unfall und Haftpflichtversicherung?

          Zitat von DC1961-1 Beitrag anzeigen
          Bei einem allgemeinen Beitragssatz von
          1,95 v.H. (AN 0,975 v.H.) in der PV

          Die Sachsen sind helle genug, sich Ihre Grenze selbst auszurechnen
          @DC1961-1

          Beitragssatz der PV seit 2013 = 2.05 %.

          Mfg
          sarceda

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            #6
            AW: Lohnt sich die Angabe von Unfall und Haftpflichtversicherung?

            Zitat von Alana Beitrag anzeigen
            Hallo zusammen,

            laut Berechnung von Elster macht es bei der Steuerrückerstattung keinen Unterschied ob ich die Unfall und Haftfplichtversicherung angebe oder nicht.

            ab welchem Einkommen macht es Sinn die Versicherungen anzugeben?

            danke für die Info
            Übrigens, 50% der UV können als Werbungskosten abgesetzt werden.
            Insofern, würde ich die UV immer mit angeben (natürlich in der Anlage N).

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              #7
              AW: Lohnt sich die Angabe von Unfall und Haftpflichtversicherung?

              Hallo,

              woher hast du diese Info mit 50 Prozent der UV als Werbungskosten.
              das Thema wurde hier schon mal erörtert.

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Lohnt sich die Angabe von Unfall und Haftpflichtversicherung?

                BFH-Rechtsprechung.

                Die Abzugsfähigkeit vom BFH wurde wie folgt ermittelt:

                Der Tag hat 24 Std.,

                davon -> 8 Std. arbeit
                davon -> 8 Std. freizeit
                davon -> 8 Std. schlafen.

                => Aktive gefährdete Zeit = 8/8 = 50% WK

                Aus diesem Grunde kann eine Rechtschutzversicherung eben nicht einfach aufgeteilt werden, sondern muss explizit nach Gefahrenschlüssel aufgeteilt werden.

                * Unfallversicherung: Die Beiträge für eine Unfallversicherung, die zum Teil berufliche, zum Teil private Risiken abdeckt, können möglicherweise in einen Werbungskosten- und in einen Sonderausgabenanteil aufgespalten und steuerlich berücksichtigt werden, ohne daß dem das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG entgegenstünde. - Urt.; BFH 27.11.1987, VI B 176/86 (NV); SIS 88 11 01-StBB
                Fundstelle 1 von 1
                BFH 27.11.1987, VI B 176/86
                Unfallversicherung
                §§: [FGO] § 69 Abs. 3
                [EStG] § 9, § 10, § 12 Nr. 1, § 19 Abs. 1, § 42 d
                [LStDV] § 2 Abs. 3 Nr. 2
                SIS 88 11 01
                BFH/NV 1988 S. 640

                Wird auch von allen Finanzämtern akzeptiert.

                Gruß der auch einmal etwas weiß :-)

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                  #9
                  AW: Lohnt sich die Angabe von Unfall und Haftpflichtversicherung?

                  Hallo,

                  da steht -Die Beiträge für eine Unfallversicherung, die zum Teil berufliche, zum Teil private Risiken abdeckt, können möglicherweise in einen Werbungskosten- und in einen Sonderausgabenanteil aufgespalten und steuerlich berücksichtigt werden-
                  Ich hebe nochmals hervor - können MÖGLICHERWEISE -

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Lohnt sich die Angabe von Unfall und Haftpflichtversicherung?

                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    woher hast du diese Info mit 50 Prozent der UV als Werbungskosten.
                    das Thema wurde hier schon mal erörtert.

                    Gruß FIGUL
                    Eben, und schon damals habe ich auf BMF-Schreiben, die LStH und die Ausfüllhinweise zur Anlage Vorsorgeaufwand, konkret Zeile 50 (die man durch simples F1 in ElsterFormular erreicht) verwiesen. Was soll man eigentlich noch diskutieren, wenn die Finanzverwaltung in ihren eigenen Formularanleitungen schreibt "Beiträge für eine private Unfallversicherung gehören zu den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wenn die Unfallversicherung ausschließlich private Risiken abdeckt. Sind sowohl private als auch berufliche Risiken versichert, sind die Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte als Sonderausgaben und Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen."?

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