AW: Gewinn/Verlustrechnung - Wie und wo?! (EKST 2012)
Hallo,
ja, Picard777 hat recht, die Gewinnermittlung ist eigentlich zwingend einzureichen (sorry, ich hatte ein kleines Nebengewerbe im Kopf, da reicht imho in EINFACHEN Fällen der Betrag).
Ich rate dann, die Einnahmenüberschußrechnung zu nutzen, unabhängig vom Umsatz. Das geht auch mit Elster.
Stefan
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Gewinn/Verlustrechnung - Wie und wo?! (EKST 2012)
Einklappen
X
-
AW: Gewinn/Verlustrechnung - Wie und wo?! (EKST 2012)
Dem kann ich mich nicht ganz anschließen: Wenn Deine Betriebseinnahmen über 17.500 € liegen, musst Du die Anlage EÜR elektronisch einreichen. Liegen sie darunter, KANNST du das tun ODER musst die Einnahme-Überschussrechnung in Papierform per Post einreichen.
Ich habe unterstellt, dass Du eine Einnahme-Überschussrechnung erstellst. Denn eine Gewinn- und Verlustrechnung ist eigentlich Teil einer Bilanz. Wenn Du aber bilanzierst, sieht das etwas anders aus.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Gewinn/Verlustrechnung - Wie und wo?! (EKST 2012)
Hallo,
die Abrechnung brauchst du nicht einreichen (aber erstellen und aufbewahren musst du sie natürlich).
Und wenn du unbedingt willst, geht das wie bisher per Post, Elster erstellt bei Bedarf sogar ein Anschreiben dazu.
Stefan
Einen Kommentar schreiben:
-
Gewinn/Verlustrechnung - Wie und wo?! (EKST 2012)
Hallo zusammen,
Ich arbeite als Freiberufler und habe bisher meine EKST immer über das gute alte
Papier gemacht. Nun soll es jedoch elektronisch abgegeben werden.
Soweit so gut, ABER: Bisher habe ich immer für die Gewinn und verlustrechnung ein eigenes Dokument erstellt. Ausgedruckt und zu den Unterlagen getan.
Wie läuft das nun ab wenn man das ganze elektronisch ausführen MUSS?! Ich sehe keine möglichkeit irgendwas anzuhängen?!
Ich finde irgendwie nichts dazu
Bitte dringend um rat!!!
DankeStichworte: -
Einen Kommentar schreiben: