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Rentenanpassungsbetrag

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    Rentenanpassungsbetrag

    Ich brüte im Moment über der Steuererklärung für 2009 und komme mit der Berechnung des Rentenanpassungsbetrages nicht klar. Wer kann mir helfen?
    Konkret geht es darum, dass ich im November 2008 in die gesetzliche Altersrente gegangen bin. Per 01.07.2009 erfolgte eine Rentenerhöhung.
    Nun habe ich in Zeile 5 der Anlage R den mir insgesamt ausgezahlten Rentenbruttobetrag für das Jahr 2009 eingetragen. Wie errechne ich nun den "Rentenanpassungsbetrag" für Zeile 6? - Eine mathematische Formel wäre mir am Liebsten.
    Im Moment bin ich so vorgegangen, dass ich für das Jahr 2008 auf der Grundlage der für 2 Monate gezahlten Rente eine fiktive Jahressumme A errechnet habe und diese von der tatsächlich im Jahr 2009 gezahlten Bruttorente B abgezogen habe, damit erhalte ich einen "Rentenanpassungsbetrag" von ca. 400 EUR.
    ("Rentenanpassungsbetrag2) ????
    Vielen Dank für eine kompetente Unterstützung.

    #2
    AW: Rentenanpassungsbetrag

    Sie brauchen diese Überlegungen letztlich überhaupt nicht anzustellen, denn der steuerfreie Betrag wird erstmals im Jahr NACH dem Rentenbeginn (also 2009) ermittelt, nicht schon im Jahr des Rentenbeginns. Und in 2009 haben Sie ja volle 12 Monate.

    Die Rentenanpassungsbetragseingabe hat letztlich nur den Sinn, diesen steuerfreien Betrag in gleicher Höhe auch in den Folgejahren gleichzuhalten, da die Rentenanpassungen zu 100 % steuerpflichtig sind. Folglich kann und darf ein Rentenanpassungsbetrag nur eingegeben werden, wenn sich die Rente gegenüber 2009 ändert. Und das kann denknotwendig frühestens in 2010 der Fall sein, also im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2010.

    Fazit: Bei Rentenbeginn in 2008 darf in 2009 kein Rentenanpassungsbetrag eingegeben werden.

    Ergänzung:
    Mist, unnötig geschrieben, kommt davon, wenn Jemand zweimal das Gleiche postet und dann den Doppeleintrag nicht löscht. *grummel, grummel*
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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