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Einnahmenüberschussrechnung -- 2 kleine Fragen

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    Einnahmenüberschussrechnung -- 2 kleine Fragen

    Hallo,
    ich darf meine erste EÜR abgeben und habe da zwei Fragen. Ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt:

    Muss ich in Zeile 33 brutto oder netto eingeben? (ich bin vorsteuerabzugsberechtigt)


    Zeile 39: Da ich mein Telefon Privat und Geschäftlich nutze, setze ich für Telefon nun 50 % an. In der Erklärung für Zeile 39 steht, dass ich nur die betrieblich aufgewendeten Kosten ansetzen darf. Warum wird da nun meine kompletten Aufwand nicht berücksichtig, wie es zB bei den Beweirtungskosten der Fall ist? Es verfälscht doch in gewisser Weise meine Betriebsausgaben.


    Und meine letzte Frage (ups, waren doch drei):
    Ich hatte Ausgaben für Fahrten bzgl der öffentlichen Verkehrsmittel, das trage ich in Zeile 54 ein.
    Wie ist es nun mit Fahrten mit dem Rad zu Terminen? Da kann ich eine Entfernungspauschale von 5 Cent pro KM berechnen. Setze ich den Betrag nun in Zeile 55 ein?


    Herzlichen Dank schon mal im voraus!
    Zuletzt geändert von DieNeue; 30.05.2013, 22:52.

    #2
    AW: Einnahmenüberschussrechnung -- 2 kleine Fragen

    Kann mir keiner weiterhelfen?

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      #3
      AW: Einnahmenüberschussrechnung -- 2 kleine Fragen

      Hallo DieNeue

      vielleicht hilft Ihnen das:

      bei Google eingeben:

      Anleitung zur Anlage EÜR - Finanzämter in Bayern

      gez. H a g e n - G r o n e r t
      Zuletzt geändert von ; 31.05.2013, 02:05. Grund: Ergänzung: bei Google eingeben:

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        #4
        AW: Einnahmenüberschussrechnung -- 2 kleine Fragen

        Hallo Hagen-Gronert,

        recht herzlichen Dank für den Tipp. Ich habe mich nun selbst "durchgefuchst".


        Das Einzige Problem, das ich nun noch habe ist Folgendes:
        Ich habe zu Beginn meiner Selbstständigkeit ein Darlehen vom JobCenter erhalten und beziehe ALG2 plus Einstiegsgeld. Diese Posten sind (so sagte man mir) keine Betriebseinnahmen.
        Nun soll ich in Zeile 77 der EÜR jedoch Privatentnahmen eintragen. Da habe ich den Betrag aus Zeile 16 übernommen. Nun stellt sich mir dir Frage, ob ich auch mein Honorar, das ja auf mein Betriebskonto überwiesen wurde und ich dann auf mein Privatkonto überwiesen habe, auch mit aufrechnen muss.

        Da ich das Darlehen nicht als Betriebseinnahme gebucht habe, hätte ich so ja einen enormen Verlust. Das kann ja auch nicht richtig sein.

        Kann mir da jmd weiterhelfen?

        Kommentar


          #5
          AW: Einnahmenüberschussrechnung -- 2 kleine Fragen

          Hallo DieNeue

          ~ ~ jetzt kommt wieder eine kleine Hilfe. ~ ~

          H o n o r a r - Einnahmen. Bitte bei Google eingeben und gründlich lesen:

          www.steuerncheck.net/betriebseinnahmen-selbstaendigkeit/honorare

          P r i v a t e n t n a h m e n: Bitte bei Google eingeben aufmerksam lesen:

          Die Berücksichtigung von Privatentnahmen und Sach-, Nutzungs

          gez. H a g e n - G r o n e r t

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            #6
            AW: Einnahmenüberschussrechnung -- 2 kleine Fragen

            Hallo DieNeue

            ~ ~ noch ein Tipp:

            betrifft ~Darlehen vom Jobcenter~

            bei Google eingeben und lesen:

            Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Einführung und Formular

            besonders Position ~~ 7.0 ~~ beachten.

            gez. H a g e n - G r o n e r t

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              #7
              AW: Einnahmenüberschussrechnung -- 2 kleine Fragen

              Du bist ja niedlich Wenn ich nicht nur so einen mikrigen Gewinn gemacht hätte, würde ich dich glatt einstellen

              Ich habe alles komplett ausgefüllt und bin kurz davor, das abzuschicken.
              Eines zermatert mir jedoch noch den Kopf und ich bin nicht sicher, ob es richtig ist:

              Die Zeile 11 muss ja nun alle Nettoeinnahmen beinhalten. Also doch auch mein Selbstanteil Telefonkosten, Bewirtungskosten und Monatsticket.
              Bewirtungskosten und Monatsticket werden dann in Zeile 49 und 52 aufgeführt. Mein Privatanteil (der ja in Zeile 11 schon eingerechnet ist), wird dann links eingetragen, der andere Teil rechts (weil dieser abzugsfährig ist)

              So, nun zu meinem Verständnisproblem: Telefon!
              Warum gibt es solch einen Posten nicht auch für Telefon? Wenn ich meinen Privatanteil Telefon als Einnahme in Zeile 11 schreibe und ich in Zeile 39 nur die tatsächlichen Betriebsausgaben, also eben den betrieblichen Teil der Telefonkosten eingebe, dann habe ich doch im Grunde doppelt gezahlt.

              Meinem Verständnis nach müsste ich in Zeile 11 meinen Privatanteil eingeben und in Zeile 39 die gesamten Kosten. So wird dann automatisch der betriebliche Teil errechnet. Oder sehe ich das falsch? IN der Erklärung steht jedoch, dass nur die tatsächlich angefallenen Kosten eingetragen werden dürfen.
              Zuletzt geändert von DieNeue; 31.05.2013, 15:54.

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                #8
                AW: Einnahmenüberschussrechnung -- 2 kleine Fragen

                Hallo DieNeue

                Ihre Antwort ist goldig ~ ~

                ~~ ~~ einstellen? Geht nicht, muss mich um ~ m e i n e n ~ Betrieb
                kümmern.

                Zu Ihrem Thema:
                Die Angaben sind o.k.

                Mit freundlichen Grüßen
                H a g e n - G r o n e r t

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                  #9
                  AW: Einnahmenüberschussrechnung -- 2 kleine Fragen

                  Ups, sind wir doch noch bei "Sie".


                  Ok, dann ist nun auch meine erste EÜR fertig *yeah*

                  Vielen Dank für die Hilfe! Sowohl hier als auch in meinem Umsatzsteuerthread.
                  Dann kann ich nun beruhigt ins Wochenende gehen (soweit das für eine Selbstständige überhaupt möglich ist )


                  Dann viel Erfolg mit Ihrem Betrieb!
                  Und schön, dass es hier so hilfbereite Menschen sind! Das finde ich klasse!


                  Viele Grüße

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