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Studium Werbungskosten od. Sonderausgaben

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    Studium Werbungskosten od. Sonderausgaben

    Hallo zusammen,

    ich weiss nicht wie ich vorgehen soll.

    Meine Frau hat ein Studium (Behinderung 70% Merkzeichen G) begonnen. Vor einigen Jahren hat sie zuerst eine Berufsausbildung gemacht. Die Kosten für das Studium sollten dann doch über "Werbungskosten" gehen, oder?

    Wir sind verheiratet und meine Frau hat kein Einkommen (Zusammenveranlagung).

    Falls dies Werbungskosten sind, wie kann ich dies geltend machen?

    Dank Euch?

    #2
    AW: Studium Werbungskosten od. Sonderausgaben

    Zitat von SAPDIDI Beitrag anzeigen
    Falls dies Werbungskosten sind, wie kann ich dies geltend machen?
    SAPDIDI

    Behinderung im Hauptvordruck ab Zeile 61, Studium ab Zeile 47. Bei jeder Zeile die Eingabehilfe (ganz unten) lesen. Evtl. nochmal fragen.

    MfG
    sarceda

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      #3
      AW: Studium Werbungskosten od. Sonderausgaben

      Hallo,

      da es kein Erststudium ist kommen die Kosten NICHT in Zeile 47 des Hauptvordrucks,
      sondern es sind Werbungskosten und damit in die Anlage N der Frau.
      Da sie ja in keinem Beschäftigungsverhältnis stand sind die Zeilen 1mit 6
      in der Anlage N mit Null auszufüllen.


      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Studium Werbungskosten od. Sonderausgaben

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,
        @FIGUL,

        vielen Dank für den Nachtarock. Auch erfahrene Benutzer lernen dazu.

        Gruß
        sarceda

        Kommentar


          #5
          AW: Studium Werbungskosten od. Sonderausgaben

          Vielen Dank erstmal.

          Verstehe jetzt nur nicht was ich dann für eine Steuerklasse meiner Frau in Anlage N einebe. Wie gesagt, sie hat kein Einkommen!!

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            #6
            AW: Studium Werbungskosten od. Sonderausgaben

            Wenn keine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit vorliegen, sind auf der Lohnsteuerbescheinigung KEINE Angaben vorzunehmen. Es ist daher auch nicht erforderlich -wie hier immer wieder empfohlen wird- Nullen einzufügen.
            Die LstB bleibt einfach leer, damit erübrigt sich auch die Frage nach der Steuerklasse.
            mfg. - Kent

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