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Rentenanpassungsbetrag

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    Rentenanpassungsbetrag

    Ich brüte im Moment über der Steuererklärung für 2009 und komme mit der Berechnung des Rentenanpassungsbetrages nicht klar. Wer kann mir helfen?
    Konkret geht es darum, dass ich im November 2008 in die gesetzliche Altersrente gegangen bin. Per 01.07.2009 erfolgte eine Rentenerhöhung.
    Nun habe ich in Zeile 5 der Anlage R den mir insgesamt ausgezahlten Rentenbruttobetrag für das Jahr 2009 eingetragen. Wie errechne ich nun den "Rentenanpassungsbetrag" für Zeile 6? - Eine mathematische Formel wäre mir am Liebsten.
    Im Moment bin ich so vorgegangen, dass ich für das Jahr 2008 auf der Grundlage der für 2 Monate gezahlten Rente eine fiktive Jahressumme A errechnet habe und diese von der tatsächlich im Jahr 2009 gezahlten Bruttorente B abgezogen habe, damit erhalte ich einen "Rentenanpassungsbetrag" C von ca. 400 EUR.
    Vielen Dank für eine kompetente Unterstützung.

    #2
    AW: Rentenanpassungsbetrag

    Zitat von Walter11 Beitrag anzeigen
    Im Moment bin ich so vorgegangen, dass ich für das Jahr 2008 auf der Grundlage der für 2 Monate gezahlten Rente eine fiktive Jahressumme A errechnet habe und diese von der tatsächlich im Jahr 2009 gezahlten Bruttorente B abgezogen habe, damit erhalte ich einen "Rentenanpassungsbetrag" C von ca. 400 EUR.
    Das ist falsch. Jahr der Festschreibung ist das auf das Jahr des Rentenbeginns folgende Jahr.
    Bei Rentenbeginn im Nov. 2008 ist also 2009 Jahr der Festschreibung, daher gibt es für das Jahr 2009 dann definitionsgemäß noch keinen Rentenanpassungsbetrag.
    Erst in den Jahren danach ist als Rentenanpassungsbetrag die kumulierte Erhöhung durch Rentenerhöhungen seit dem Jahr der Feststellung einzutragen.

    Kommentar


      #3
      AW: Rentenanpassungsbetrag

      Ich danke für die prompte Antwort. Mir war die Sache ja auch rätselhaft. Aber - selbst nach mehrmaligem Lesen des zur Anlage R, Zeile 6, erläuternden Textes kam mir keine Erleuchtung.

      Kommentar

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