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Bei Übertragung mit Authentifikation keine Nachfrage, ob Belege nachgereicht werden

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    Bei Übertragung mit Authentifikation keine Nachfrage, ob Belege nachgereicht werden

    Hallo,

    ich habe gerade die Steuererklärung mit Authentifizierung übermittelt.
    Dabei tauchte an keiner Stelle der in der Hilfe gezeigte Dialog auf,
    in dem gefragt wird, ob man Belege nachreichen wird.
    In dem Übertragungsprotokoll steht dann aber, dass man angegeben hat,
    keine Belege nachzureichen.

    Habe ich da eine Option übersehen ?

    Klar - die wenigsten, die Belege einreichen, werden keine komprimierte Steuererklärung ausdrucken. Aber ich sehe irgendwie nicht ein,
    dass ich da unnötig Papier verschwenden soll für eine schriftliche Erklärung, die ich eh schon elektronisch übertragen habe, dann nochmal extra im Finanzamt geprüft werden und 10 Jahre gelagert werden muss.

    Schönen Gruß,
    carsmühl
    Zuletzt geändert von carsmühl; 31.05.2013, 16:58. Grund: In D sollte es Authentifizierung heissen ...

    #2
    AW: Bei Übertragung mit Authentifikation keine Nachfrage, ob Belege nachgereicht werd

    Hallo,
    unter
    https://www.elster.de/elfo_home.php
    kann ganz unten nachgelesen werden, welche Belege erforderlich sind.

    In ElsterFormular gibt es die Funktion, Anschreiben an das Finanzamt, und da sind oft erforderliche Beträge angekreuzt.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Bei Übertragung mit Authentifikation keine Nachfrage, ob Belege nachgereicht werd

      Ich habe mich da wahrscheinlich nicht ganz klar ausgedrückt.
      Welche Belege ich einreichen muss, ist mir bekannt.

      Mir geht es darum, was in der elektronischen Steuererklärung als Willenserklärung übertragen wird.
      Gut wäre es, wenn man die Wahl hätte, was in der Steuererklärung steht (Belege werden nachgereicht oder nicht).
      Befriedigend wäre es, wenn der Punkt Belege garnicht erwähnt würde.
      Mangelhaft wäre es, dem Benutzer die Erklärung "Es werden keine Belege nachgereicht" heimlich vor der Signatur und Übermittlung unterzuschieben.

      Ich habe noch von keinem Amt gehört, dass keine nachträglichen Belege akzeptiert,
      aber rechtlich gesehen sollte man sich nicht darauf verlassen, dass man nach so einer Willenserklärung noch einen Beleg einreichen darf.

      Kommentar


        #4
        AW: Bei Übertragung mit Authentifikation keine Nachfrage, ob Belege nachgereicht werd

        Zitat von carsmühl Beitrag anzeigen
        Ich habe mich da wahrscheinlich nicht ganz klar ausgedrückt.
        Welche Belege ich einreichen muss, ist mir bekannt.

        Mir geht es darum, was in der elektronischen Steuererklärung als Willenserklärung übertragen wird.
        Gut wäre es, wenn man die Wahl hätte, was in der Steuererklärung steht (Belege werden nachgereicht oder nicht).
        Befriedigend wäre es, wenn der Punkt Belege garnicht erwähnt würde.
        Mangelhaft wäre es, dem Benutzer die Erklärung "Es werden keine Belege nachgereicht" heimlich vor der Signatur und Übermittlung unterzuschieben.

        Ich habe noch von keinem Amt gehört, dass keine nachträglichen Belege akzeptiert,
        aber rechtlich gesehen sollte man sich nicht darauf verlassen, dass man nach so einer Willenserklärung noch einen Beleg einreichen darf.
        Dein Beitrag ist für mich unklarer als vorher!
        Reiche die Belege ein, die zu Deiner Steuererklärung gehören!
        Bei zwingenden Belegen ist das Kreuz "Belege werden nachgereicht" bereits vorbelegt, wenn keine notwendigen Belege vorliegen, kann das Kreuz selbst gesetzt werden.
        Zuletzt geändert von stiller; 31.05.2013, 20:32. Grund: das Kreuz mit nem Kreuz
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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          #5
          AW: Bei Übertragung mit Authentifikation keine Nachfrage, ob Belege nachgereicht werd

          Zitat von carsmühl Beitrag anzeigen
          Ich habe mich da wahrscheinlich nicht ganz klar ausgedrückt. Welche Belege ich einreichen muss, ist mir bekannt.
          Ihre Frage ist klar formuliert: Habe ich da eine Option übersehen?

          Im Prinzip ja! Es muss eine Zeile darunter auch die E-Mailadresse eingegeben werden. Die Option ist auch für authentifizierte Übermittlung 2012 vorhanden.
          Wenigsten auf meinem Rechner, Win 7 Home Premium 64 Bit. St-Erklärung wurde bereits Anfang März 2013 übermittelt. Hatte auch die Jahre zuvor kein Problem mit der Option Bescheiddatenabholung bei Übermittlung der Steuerdaten.

          MfG
          sarceda

          Kommentar


            #6
            AW: Bei Übertragung mit Authentifikation keine Nachfrage, ob Belege nachgereicht werd

            Hallo,

            bei mir fragt ElsterFormular ausdrücklich in einem Dialog danach, ob noch Belege eingereicht werden (jedenfalls, wenn Belege erforderlich sind, hatte ich gerade vor ein paar Minuten)


            >>>Klar - die wenigsten, die Belege einreichen, werden keine komprimierte Steuererklärung ausdrucken.

            Nein, das ist überhaupt nicht klar, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
            Ich nutze schon seit Jahren die zertifizierte Übertragung, und Belege hatte ich trotzdem fast immer. Imho ist das die Regel und deine Aussage gilt für die wenigsten.
            Eigentlich ist es sogar so gedacht(!), dass NIEMAND eine komprimierte Erklärung ausdruckt und einreicht, sondern JEDER mit Zertifikat überträgt; natürlich unabhängig davon, ob Belege nötig sind oder nicht. Die komprimierte Erklärung ist nur für Personen, die (noch) kein Zertifikat haben.


            >>>Ich habe noch von keinem Amt gehört, dass keine nachträglichen Belege akzeptiert, aber rechtlich gesehen sollte man sich nicht darauf verlassen, dass man nach so einer Willenserklärung noch einen Beleg einreichen darf.

            Doch, darauf kannst du dich verlassen, hundertprozentig. Du kannst deine Erklärung innerhalb der Einspruchsfrist jederzeit ändern oder ergänzen, das ist auch keine Kulanz o.ä., sondern dein ausdrückliches Recht.

            Fazit: Die ganze Fragerei ist völlig unnötig, die von dir befürchteten Probleme oder Nachteile gibt es einfach nicht.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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