Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage KAP - diverse Fragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage KAP - diverse Fragen

    Hallo,

    ich mache dieses Jahr zum ersten mal meine Steuererklärung und bin ziemlich am verzweifeln, insbesondere bei der Anlage KAP. Das Problem ist, dass ich in meinen Augen sowohl Voraussetzungen erfülle, dass ich die Anlage KAP nicht ausfüllen muss als auch das ich verpflichtet bin sie auszufüllen.

    1.
    Ich bin kirchensteuerpflichtig, laut Steuerbescheinigung habe ich Kapitalerträge, die unterhalb des Sparer-Pauschbetrages von 801€ liegen (Im Wortlaut: "Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages: xxx EUR"). Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschalge wurden laut Steuerbescheinigung nicht (!) erhoben.

    2.
    In meinen Kapitalanlagen sind sogenannte "Thesaurierungen ausländischer Investmentfonds" enthalten. So wie ich das verstanden habe muss ich das auf jeden Fall angeben (obwohl es nur ein einstelliger Betrag ist). In der Erträgnisaufstellung steht nun

    - Bruttobetrag der Ausschüttung: xxx EUR
    - Höhe der Kapitalerträge vor Verlustrechnung und Sparer-Pauschbetrag: xxx EUR

    außerdem steht weiter unten:

    - Teilsummen zu B.II. Anlage KAP, Zeile 17: Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen (i): 0,00 EUR (???)

    In der Steuerbescheinigung steht außerdem:

    - Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer: xxx EUR


    Meine grundsätzliche Frage erst einmal: Muss ich nun die Anlage KAP abgeben?
    Wenn ja,
    - Was muss ich dann in Zeile 4-6 ankreuzen?
    - Was muss ich wo sonst noch eintragen?

    Ich würde es jetzt wie folgt machen:

    - Zeile 5 ankreuzen (kann ja nicht schaden, oder?)
    - Zeile 6 ankreuzen (obwohl ich eigentlich ja keine Kapitalertragsteuer gezahlt habe)
    - In Zeile 7 "Bruttobetrag der Ausschüttung" eintragen
    - In Zeile 14 "Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages" eintragen
    - In Zeile 15 "0" eintragen?
    - In Zeile 17 "0,00" eintragen?
    - In Zeile 50 die Kapitalertragssteuer eintragen (also 0)
    - In Zeile 51 den Solidaritätszuschlag eintragen (also 0)
    - In Zeile 54 die "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer" eintragen

    Das wär alles. Fehlt da noch was? Oder kann ich mir den ganzen Murks sogar komplett sparen?
    Ich weiß, Stichtag war der 31.5. aber ich hätte nicht geahnt, dass die Sache mit den Kapitalerträgen derart kompliziert ist. Hab alles andere schon abgegeben und dem Finanzamt mitgeteilt, dass ich die Anlage KAP nachreichen werde, blieb mir nichts anderes übrig.

    Es wäre mir eine große Hilfe, wenn mir hier jemand einen kurzen Tipp geben könnte, wie ich das auszufüllen habe! Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Anlage KAP - diverse Fragen

    Hallo Fritte

    ein kurzer Tipp:

    vielleicht hilft Ihnen Google weiter, bitte bei Google eingeben:

    Anleitung zur Anlage KAP 2012 - Finanzämter in Bayern

    gez. H a g e n - G r o n e r t
    Zuletzt geändert von ; 04.06.2013, 22:04. Grund: Ergänzung: ein kurzer Tipp

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage KAP - diverse Fragen

      Massgeblich für die Anlage KAP sind die Angaben auf der Steuerbescheinigung.
      Dort sollten bei ausl. thes. Fonds nachrichtlich Angaben für die Zeilen 17 und 54 vorhanden sein. Nur diese übernehmen Sie 1:1, in Zeile 15 KAP kommt der tatsächlich(!) in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag bei allen anderen Banken, in Zeile 16 ggf. noch eine Null.
      Anträge nach den Zeilen 4-6 sind nicht zu stellen.
      mfg. - Kent

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage KAP - diverse Fragen

        Hallo,

        danke für die Hilfe!

        Zu den ausl. thes. Fonds ist nur etwas für Zeile 54 angegeben. Zu Zeile 17 steht in der Steuerbescheinigung selber nichts, lediglich in der angehängten Erträgnisaufstellung gibt es einen Passus zu Zeile 17 (s.o.) in dem aber 0,00 Eur eingetragen ist. Dementsprechend würde ich das so übernehmen.

        In der Steuerbescheinigung steht wie gesagt im Wortlaut "Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages: xxx EUR". Kann ich das als tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag interpretieren? Ich würde doch sagen ja. Also in Zeile 14 oder 15 eintragen?

        Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich noch eine weitere Steuerbescheinigung von meiner anderen Bank erhalten habe. Dort sind, im Gegensatz zu der Steuerbescheinigung der anderen Bank, Kapitalertragssteuern und ein Solidaritätszuschlag ausgewiesen. Kirchensteuern wurden jedoch auch hier nicht einbehalten. Zumindest hierfür müsste ich dann doch Zeile 6 ankreuzen oder?

        Also zusammengefasst würde ich jetzt einfach alle Beträge der beiden Steuerbescheinigungen in den entsprechenden dort zugeordneten Zeilen der Steuererkärung eintragen (gegebenenfalls aufsummieren) und Zeile 6 doch ankreuzen, richtig?

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage KAP - diverse Fragen

          Am einfachsten beide Bescheinigungen summieren (auch für Zeile 14). In Zeile 17 (und 16) kann man noch zur Sicherheit Nullen eintragen, den Betrag für Zeile 54 auch übernehmen.

          In Zeile 15 kommt Null, wenn durch beide Steuerbescheinigungen alle KapErträge abgedeckt werden. In dem Fall kann man die Günstigerprüfung beantragen (Zeile 4), sonst Zeile 5.
          mfg. - Kent

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage KAP - diverse Fragen

            Und in Zeile 6 muss ich auch ein Kreuz machen? Schließlich habe ich bei der anderen Bank Kapitalertragsteuer gezahlt jedoch keine Kirchensteuer.

            In der Steuerbescheinigung der Bank, bei der ich Kapitalertragsteuer bezahlt habe steht auch, dass ich 0€ Sparer-Pauschbetrag in Anspruch genommen habe. Dementsprechend trage ich in Zeile 14 jetzt den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag der anderen Bank ein, bei 15 eine 0 und dann noch ein Kreuz bei Zeile 5, richtig? Die Günstigerprüfung gilt doch nur für die Bank bei der ich Kapitalertragsteuer bezahlt hab...

            Angaben in Zeile 31ff sind nicht erforderlich?

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage KAP - diverse Fragen

              Zitat von Fritte Beitrag anzeigen
              Und in Zeile 6 muss ich auch ein Kreuz machen? Schließlich habe ich bei der anderen Bank Kapitalertragsteuer gezahlt jedoch keine Kirchensteuer.

              In der Steuerbescheinigung der Bank, bei der ich Kapitalertragsteuer bezahlt habe steht auch, dass ich 0€ Sparer-Pauschbetrag in Anspruch genommen habe. Dementsprechend trage ich in Zeile 14 jetzt den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag der anderen Bank ein, bei 15 eine 0 und dann noch ein Kreuz bei Zeile 5, richtig? Die Günstigerprüfung gilt doch nur für die Bank bei der ich Kapitalertragsteuer bezahlt hab...

              Angaben in Zeile 31ff sind nicht erforderlich?
              Hallo Fritte,

              ein Kreuz in Zeile 6 kommt nur in Frage, wenn du in der Kirche bist und keine Kirchensteuer von der Kapitalertragsteuer abgeführt wurde.
              Bei einem Kreuz in Zeile 5 gibst du nur die Banken an, wo Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. Wenn du Zeile 4 ankreuzt willst du alle Kapitaleträge in die Günstigerprüfung einbeziehen, dann musst du natürlich alle erklären.

              Tschüß

              Kommentar


                #8
                AW: Anlage KAP - diverse Fragen

                Also noch einmal: Du summierst die Angaben der beiden StB für die entsprechenden KAP-Zeilen. WENN du nur KapErtäge von diesen beiden Banken hast - und so verstehe ich deine Angaben immer noch - beantragst du NUR die Günstigerprüfung für diese gesamten KapErträge (also NUR die Zeile 4 !).
                Das hat folgende Vorteile:
                - Kirchensteuer und gezahlte Abgeltungsteuer werden automatisch überprüft
                - Es ist keine Unterscheidung der Banken bzgl. Abgeltungsteuer und Kirchensteuer erforderlich
                - Ggf. werden KapErträge günstiger als mit 25% besteuert
                - Ggf. wird ein Altersentlastungsbetrag oder die Härtefallregelung nach §46 ESTG berücksichtigt
                mfg. - Kent

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage KAP - diverse Fragen

                  Ja, ich glaube genau so hab ich es jetzt auch gemacht. So langsam steig ich da in etwa durch wie das gemeint ist.
                  Habs jetzt heute morgen abgegeben, gibt jetzt eh kein Zurück mehr.

                  Vielen Dank für die schnelle und umfangreiche Hilfe!

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X