Hallo,
im letzten Jahr hatte ich nur Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Dozentin mit Renten- und Krankenversicherungspflicht. Diese waren so gering, dass ich keine EÜR machen muss, sondern nur eine Gewinn- und Verlustrechnung. Auf dieser stehen ja bekanntlich auch die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Jetzt meine Frage: Muss ich in der gemeinsamen Steuererklärung mit meinem Mann in der Anlage Vorsorgeauswand diese Beiträge noch zusätzlich eintragen?
Vielen Dank!
im letzten Jahr hatte ich nur Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Dozentin mit Renten- und Krankenversicherungspflicht. Diese waren so gering, dass ich keine EÜR machen muss, sondern nur eine Gewinn- und Verlustrechnung. Auf dieser stehen ja bekanntlich auch die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Jetzt meine Frage: Muss ich in der gemeinsamen Steuererklärung mit meinem Mann in der Anlage Vorsorgeauswand diese Beiträge noch zusätzlich eintragen?
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