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Dienstwagen: Fahrtenbuch führen oder 1%-Regelung

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    Dienstwagen: Fahrtenbuch führen oder 1%-Regelung

    Hallo an alle hier im Forum.
    Ich beschäftige mich gerade mit der Frage ob ich zukünftig ein Fahrtenbuch für den Dienstwagen führen soll oder bei der 1%-Regelung bleiben soll.
    Es gibt ja offensichtlich schon recht preiswerte und gute elektronische Fahrtenbücher (z. B. Bury CL1010) die auch von den Finanzämtern anerkannt werden.
    Nun meine erste Frage:
    Was muss bei der Steuerklärung mit Fahrtenbuch alles angegeben werden?
    So wie ich das gelesen habe müssen alle Fahrzeugkosten wie Abschreibung, Leasingrate, Benzinkosten, Reparaturkosten, PKW-Versicherung, PKW-Steuern, Wäsche usw. angegeben werden. Müssen für alle Kosten mit Belegen nachgewisen werden?

    Zweite Frage:
    Bei der 1% Regelung gibt es offensichtlich auch die Möglichkeit den Arbeitsweg statt mit 0,03% nur mit 0,002% zu berechnen. Das ist wohl für Pendler gedacht die nicht jeden Tag ins Büro fahren (ich bin im Schnitt 1-2 Tage pro Wochen geschäftlich unterwegs). Wie streng wird das ausgelegt und welcher Nachweis muss angetreten werden?

    Dritte Frage:
    Wie wird eine Fahrt beim Fahrtenbuch gewertet/berechnet bei der ich z. B. vom Büro nicht direkt nach hause fahre, sondern noch einen Umweg zum Supermarkt mache und dann erst nach hause. Oder vom Büro zum Fitnesscenter und dann nach hause?

    Ich bin allen sehr dankbar die etwas Licht ins Dunkel bringen können.
    Viele Grüße aus Berlin

    Ralf

    #2
    AW: Dienstwagen: Fahrtenbuch führen oder 1%-Regelung

    Hallo,

    da wünsche ich gute Fahrt

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Dienstwagen: Fahrtenbuch führen oder 1%-Regelung

      Hallo Ralf Herzog

      mein Tipp:

      bei Google eingeben und gründlich lesen:

      geschäfts- bzw. firmenwagen steuerliche behandlung

      ~ ~ ich wünsche Ihnen schrottfreie Fahrten

      ~~~~ Fahrtenbuch ordnungsgemäß führen

      ~ ~ Fiskus fährt immer mit


      gez. H a g e n - G r o n e r t

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        #4
        AW: Dienstwagen: Fahrtenbuch führen oder 1%-Regelung

        Danke für die Antwort und den Hinweis über Google zu schauen.
        Hab ich auch gemacht, jedoch finde ich einige Hinweise nicht.
        1) Gibt es eine andere Berechnungsgrundlage für die Fahrten Wohnort - Arbeit?
        Allgemein üblich ist: 0,03% * Listenpreis * km (was bei teuren Fahrzeugen und langer Fahrstrecke richtig weh tut, in meinem Fall 70.000€ und 65 km = aua)
        Ich hatte irgendwo gelesen wenn man weniger als 180 Tage im Jahr zur Arbeitsstätte/Büro fährt (was ja z. B. im Vertrieb durchaus üblich ist) würde
        nur 0,002% * LP * km angesetzt (was natürlich deutlich weniger ist)
        2) Was muss bei einer Fahrtenbuchführung alles angerechnet werden?

        Ich bin dankbar für eine Sachkundige Erklärung.

        Ralf

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          #5
          AW: Dienstwagen: Fahrtenbuch führen oder 1%-Regelung

          Schauen Sie mal hier, da gibt es durchaus sachdienliche Hinweise:

          http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-10103.xhtml?currentModule=home
          mfg. - Kent

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            #6
            AW: Dienstwagen: Fahrtenbuch führen oder 1%-Regelung

            Hallo Ralf Herzog

            Zu Position * 1 * Ihres Beitrages: die Auswahl der Berechnungsgrundlage entscheiden Sie!

            Zu Position * 2 * Ihres Beitrages:

            bitte meinen Tipp für ~ Fahrtenbuch führen ~ googlen!

            in der Google - Suchzeile eingeben:

            *** Das muss im Fahrtenbuch stehen ***

            zum Beispiel anklicken: ~ Geschäftswagen: Anforderung an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ~

            gez. H a g e n - G r o n e r t

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              #7
              AW: Dienstwagen: Fahrtenbuch führen oder 1%-Regelung

              Hallo Herr Gronert, besten dank für die erneute Antwort.
              Zu Punkt 1:
              Ja das habe ich verstanden, ich kann auswählen welche Berechnungsgrundlage angesetzt wird oder ab ein Fahrtenbuch geführt wird.
              Die Frage war und ist, gibt es die 0,002%-Regelung für Pendler die weniger als 180 Tage/Jahr zur Arbeitsstätte fahren? Und wenn ja wie wird das kontrolliert/nachgewiesen?

              Danke Ralf Herzog

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                #8
                AW: Dienstwagen: Fahrtenbuch führen oder 1%-Regelung

                Hallo Herr Herzog

                ~~ ~~ die 0,002 % Regelung kann angewendet werden.

                Mehr dazu; bei Google eintragen und lesen:

                Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb: Tageweise Berechnung

                Mit freundlichen Grüßen

                H a g e n - G r o n e r t

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