Hallo an alle hier im Forum.
Ich beschäftige mich gerade mit der Frage ob ich zukünftig ein Fahrtenbuch für den Dienstwagen führen soll oder bei der 1%-Regelung bleiben soll.
Es gibt ja offensichtlich schon recht preiswerte und gute elektronische Fahrtenbücher (z. B. Bury CL1010) die auch von den Finanzämtern anerkannt werden.
Nun meine erste Frage:
Was muss bei der Steuerklärung mit Fahrtenbuch alles angegeben werden?
So wie ich das gelesen habe müssen alle Fahrzeugkosten wie Abschreibung, Leasingrate, Benzinkosten, Reparaturkosten, PKW-Versicherung, PKW-Steuern, Wäsche usw. angegeben werden. Müssen für alle Kosten mit Belegen nachgewisen werden?
Zweite Frage:
Bei der 1% Regelung gibt es offensichtlich auch die Möglichkeit den Arbeitsweg statt mit 0,03% nur mit 0,002% zu berechnen. Das ist wohl für Pendler gedacht die nicht jeden Tag ins Büro fahren (ich bin im Schnitt 1-2 Tage pro Wochen geschäftlich unterwegs). Wie streng wird das ausgelegt und welcher Nachweis muss angetreten werden?
Dritte Frage:
Wie wird eine Fahrt beim Fahrtenbuch gewertet/berechnet bei der ich z. B. vom Büro nicht direkt nach hause fahre, sondern noch einen Umweg zum Supermarkt mache und dann erst nach hause. Oder vom Büro zum Fitnesscenter und dann nach hause?
Ich bin allen sehr dankbar die etwas Licht ins Dunkel bringen können.
Viele Grüße aus Berlin
Ralf
Ich beschäftige mich gerade mit der Frage ob ich zukünftig ein Fahrtenbuch für den Dienstwagen führen soll oder bei der 1%-Regelung bleiben soll.
Es gibt ja offensichtlich schon recht preiswerte und gute elektronische Fahrtenbücher (z. B. Bury CL1010) die auch von den Finanzämtern anerkannt werden.
Nun meine erste Frage:
Was muss bei der Steuerklärung mit Fahrtenbuch alles angegeben werden?
So wie ich das gelesen habe müssen alle Fahrzeugkosten wie Abschreibung, Leasingrate, Benzinkosten, Reparaturkosten, PKW-Versicherung, PKW-Steuern, Wäsche usw. angegeben werden. Müssen für alle Kosten mit Belegen nachgewisen werden?
Zweite Frage:
Bei der 1% Regelung gibt es offensichtlich auch die Möglichkeit den Arbeitsweg statt mit 0,03% nur mit 0,002% zu berechnen. Das ist wohl für Pendler gedacht die nicht jeden Tag ins Büro fahren (ich bin im Schnitt 1-2 Tage pro Wochen geschäftlich unterwegs). Wie streng wird das ausgelegt und welcher Nachweis muss angetreten werden?
Dritte Frage:
Wie wird eine Fahrt beim Fahrtenbuch gewertet/berechnet bei der ich z. B. vom Büro nicht direkt nach hause fahre, sondern noch einen Umweg zum Supermarkt mache und dann erst nach hause. Oder vom Büro zum Fitnesscenter und dann nach hause?
Ich bin allen sehr dankbar die etwas Licht ins Dunkel bringen können.
Viele Grüße aus Berlin
Ralf
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