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Anschaffungskosten fuer eine in 2012 erworbene Immobilie

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    Anschaffungskosten fuer eine in 2012 erworbene Immobilie

    Hallo,

    Ich habe mit meiner Mutter im Jahr 2012 eine Wohnung (Gesamter Kaufpreis: 37500 Euro) erworben, wobei mir nur 1/3 der Wohnung gehoert. Der Notartermin war im November letzten Jahres wobei die Uebergabe der Wohnung erst zum 01.01.2013 erfolgt ist und somit auch keine Einnahmen im Jahr 2012 erzielt wurden.

    Ich versuche nun schon seit mehreren Stunden meine Steuererklaerung mit ElsterFormular zu machen aber komme leider nicht weiter da ich die Anlage V nicht verstehe.
    - Wo ist der Kaufpreis (anteilige Kaufpreis) einzutragen?
    - Wo sind die Anschaffungskosten (Notarkosten, Grunderwerbssteuer und Maklerprovision) einzutragen?

    Viele Gruesse,
    Fazundo

    #2
    AW: Anschaffungskosten fuer eine in 2012 erworbene Immobilie

    Hallo Fazundo

    bei Google eingeben und lesen:

    Anleitung zur Anlage V - Finanzämter in Bayern

    gez. H a g e n - G r o n e r t

    Kommentar


      #3
      AW: Anschaffungskosten fuer eine in 2012 erworbene Immobilie

      Die Abschreibung für die Wohnung wird ja in der Steuererklärung der Grundstücksgemeinschaft festgestellt. Du selber füllst in Deiner Anlage V nur die Zeile 25 aus.

      Kommentar


        #4
        AW: Anschaffungskosten fuer eine in 2012 erworbene Immobilie

        Zitat von Fazundo Beitrag anzeigen
        Ich versuche nun schon seit mehreren Stunden meine Steuererklaerung mit ElsterFormular zu machen aber komme leider nicht weiter da ich die Anlage V nicht verstehe.
        - Wo ist der Kaufpreis (anteilige Kaufpreis) einzutragen?
        - Wo sind die Anschaffungskosten (Notarkosten, Grunderwerbssteuer und Maklerprovision) einzutragen?
        Alle Aufwendungen, die hier aufgelistet wurden sind Anschaffungskosten der Wohnung und können nur im Rahmen der Abschreibung berücksichtigt werden (Zeile 33 der Anlage V).

        Aber wichtig:
        In der Anlage V zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte der Grundstücksgemeinschaft, nicht in Ihrer eigenen Anlage V zu Ihrer Steuererklärung (siehe Beitrag von Elefant).

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