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Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung nach Jobwechsel

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    Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung nach Jobwechsel

    Hallo zusammen,

    ich habe folgende Konstellation:

    Von Januar bis April diesen Jahres hatte ich einen Weg zur Arbeit mit dem eigenen Pkw von ca. 15 km.
    Ab Mai habe ich einen neuen Job begonnen, habe einen Dienstwagen und fahre damit ca. 60 km zur Arbeit.

    Nun habe ich über einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung bzw. Freibetrag nachgedacht und sitze grübelnd vor dem Formular:

    Dazu folgende Fragen:
    Muss ich das erste Arbeitsverhältnis 2013 auch eintragen in Abschnitt B?
    Was kreuze ich bei der Frage nach dem privaten Kfz bzw. Dienstwagen an? Habe ja beide Varianten 2013.

    Dazu kommt in diesem Jahr, dass ich im Dezember 2013 heirate und dann auch noch die Steuerklasse wechseln werde. Hat das Auswirkungen auf den Antrag?

    Vielleicht kurz zusammengefasst die allgemeine Frage:
    Lohnt sich der Aufwand für diesen komplizierten Antrag aufgrund der o.g. Konstellation überhaupt (auch finanziell)?
    Oder macht es Sinn, diesen erst für 2014 zu stellen, wenn die Situation evtl. einfacher ist.

    Vielen Dank vorab für Eure Antworten!

    #2
    AW: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung nach Jobwechsel

    1.) Hat mit Elster oder Elsterformular nicht die Bohne zu tun, d.h. eigentlich müssten wir hier abbrechen.

    2.) Du musst ALLE voraussichtlichen Werbungskosten des Jahres 2013 eintragen, also logischerweise auch die aus dem ersten Arbeitsverhältnis.

    3.) Deine geplante Heirat im Dezember interessiert nicht, bis dahin geht noch viel Wasser die Flüsse herunter. Das würde sich DANN erst auf die Steuerklasse auswirken, setzt aber voraus, dass Du den Schritt auch tatsächlich GETAN hast. Im Dezember 2013 kannst du allerdings für 2013 keinen Antrag mehr stellen.

    4.) Ob sich das lohnt, musst Du selbst entscheiden. Der Lohnsteuerermäßigungsantrag hat KEINERLEI Relevanz für die Frage, wie hoch Deine endgültige Jahressteuer sein wird. Er beeinflusst lediglich Deine Lohnsteuerabzüge, also Deine Vorauszahlungen, abgerechnet wird im Einkommensteuerbescheid. Wen Du jetzt also einen Freibetrag eintragen lässt, ist die Erstattung nach dem Steuerbescheid halt niedriger oder dreht sich in eine Nachzahlung. Deshalb bist Du dann auch zur Erklärungsabgabe bis zum 31.05.2014 verpflichtet, während Du Dir ohne Freibetrag länger zeit lassen kannst, wenn nicht noch ein anderer Pflichtveranlagungsgrund vorläge.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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