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Ausbildung/ Festanstellung in der Anlage N

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  • bobobaer
    Ein Gast antwortete
    AW: Ausbildung/ Festanstellung in der Anlage N

    Man kann nur eine Anlage N ausfüllen.
    Aber die Daten mehrerer Lohnsteuerbescheinigungen erfassen.

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  • bambu
    antwortet
    AW: Ausbildung/ Festanstellung in der Anlage N

    es sind zwei Steurbescheinigungen ausgestellt worden.

    Einmal für den Ausbildungszeitraum von 01.01.2012 bis 27.06.2012

    Und einmal vom 27.06.2012. bis 31.12.2013 für die Vollzeit.

    Also besser zwei Anlagen ausfüllen ja . ??

    lg

    bambu

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Ausbildung/ Festanstellung in der Anlage N

    wenn das bei einem Arbeitgeber war sollte auch nur eine Steuerbescheinigung da sein. Wenn dies warum auch immer nicht so war, würde ich eine weitere Steuerbescheinigung hinzufügen und nicht addieren.

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  • bambu
    hat ein Thema erstellt Ausbildung/ Festanstellung in der Anlage N.

    Ausbildung/ Festanstellung in der Anlage N

    Hallo zusammen

    Wenn ich in einem Jahr zur Hälfte in der Ausbildung und zur anderen Hälfte in Vollzeit war. Muss ich dafür die Anlage N zweimal ausfüllen mit den jeweiligen Angaben von der Steuerbescheinigung. Oder die Summen addieren und in eine Anlage eintragen.??

    Ausbildung und anschließende Vollzeit sind beim selben Arbeitgeber gemacht worden.

    lg

    bambu
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