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Abruch - Anlage Kind - Kindergeldbetrag stimmt nicht

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    Abruch - Anlage Kind - Kindergeldbetrag stimmt nicht

    Hallo zusammen,

    Ich habe drei Kinder (24, 19, 15). Da mein Sohn in 2011 in Ausbildung war und das jährliche Einkommen evtl. über der Grenze für das Kindergeld lag, habe ich das Kindergeld 2011 eingestellen lassen. Nachdem sich herausgestellt hat, dass die Einkommensgrenze nicht überschritten wurde, habe ich das Kindergeld in 2012 nachträglich beantragt.
    Jetzt mein Problem. Auf meiner Lohnsteuerkarte steht ein Betrag von 8.976,00 Euro.
    Wenn ich das Kindergeld aufteile (2.280, 2.208, 2.208) komme ich nur auf 6.696 Euro. Ich finde jedoch keine Zeile in der ich das Kindergeld aus 2011 eintragen kann.
    Als Abbruch-Hinweis in der Berechnung steht nur: "....ist die Kz 36/37.x35 mit Wert "2" einzugeben."
    Was ist hier gemeint und wo finde ich das Eingabefeld für die "2" ????

    Gruß
    Newodd

    #2
    AW: Abruch - Anlage Kind - Kindergeldbetrag stimmt nicht

    Hallo,

    redest du von Elsterformular? Für welches Jahr machst du die Erklärung?
    Das KG brauchst du nur in Anlage Kind anzugeben,
    Die Kz gibt es nicht auf der Anlage Kind.
    8976 € ist richtig.
    2280 + 2208 +2208 dazu aus dem Vorjahr 2208 + die Erhöhung des KG 3.Kind 72 €
    = 8976 €

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Abruch - Anlage Kind - Kindergeldbetrag stimmt nicht

      Hallo,

      >>> Ich finde jedoch keine Zeile in der ich das Kindergeld aus 2011 eintragen kann.

      In der Steuererklärung 2011 findet sich sicher eine solche Zeile.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Abruch - Anlage Kind - Kindergeldbetrag stimmt nicht

        Erstmal Vielen Dank für die Antworten.

        Sorry, ich dachte, es käme aus dem Text hervor.
        Bin grade dabei über Elsterformular meine Steuererklärung für 2012 zu erledigen.
        (Steuererklärung 2011 ist seit fast einem Jahr erledigt, ohne KiGe für das 3. Kind)

        2011 wurde das Kindergeld für das 3. Kind ausgesetzt.
        2012 habe ich jetzt das doppelte KiGe für das 3. Kind auf der Lohnsteuerkarte bescheinigt bekommen und muss diesen Betrag irgendwo unterbringen.

        Bei dem Abbruch bei der Berechnung kommt die Meldung:
        "....ist die Kz 36/37.x35 mit Wert "2" einzugeben."

        Ich verstehe nicht was eine "Kz" ist?
        Ich dachte, ich suche mal nach der Zeile 36, 37 oder 35. Irgendwo muss man ja der Wert 2 eingeben können. Aber Fehlanzeige.
        Oder gebe ich nicht den Wert 8.976 Euro sondern nur 6.696 Euro bei meiner Lohnsteuerkarte ein? Wäre auch eine Möglichkeit.

        Gruß
        Newodd

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          #5
          AW: Abruch - Anlage Kind - Kindergeldbetrag stimmt nicht

          Hallo,
          für deine 2012 musst du da gar nichts unterbringen.
          Du füllst die drei Anlagen Kind aus beginnend mit dem Ältesten KG = 2208 und endend mit dem 3. Kind KG = 2280.
          Der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte über das bezogene KG interessiert nicht.
          Den lässt du einfach weg.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Abruch - Anlage Kind - Kindergeldbetrag stimmt nicht

            Danke für den Hinweis FIGUL.

            Ich muss vorweg schicken. Ich Dussel habe immer beim 1. Kind die 2.280 eingesetzt. (Weil er der Älteste war und durch ihn das KiGe 2011 eingestellt wurde) Deshalb ist diese komische Fehlermeldung erschienen.

            Mein 2. Fehler (oder auch nicht) - ich wollte den Gesamtbetrag des KiGe unterbringen - also auch beim 3. Kind nicht 2280 sondern 4560. Dabei kam immer die Fehlermeldung, dass mit der KiGe-Höhe etwas nicht stimme.

            Wenn ich jedem Kind seinen Betrag 2012 zuweise und den Betrag auf der Lohnsteuerkarte nicht komplett verteile (KiGe aus 2011) rechnet das Programm alles richtig durch.

            Nochmals Vielen Dank FIGUL

            Gruß
            Newodd

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              #7
              AW: Abruch - Anlage Kind - Kindergeldbetrag stimmt nicht

              Hallo zusammen,

              ich habe den seltenen Fall dass mein Kindergeld tatsächlich höher ist als das deutsche (von einer zwischenstaatlichen Organisation).

              Kann ich was machen damit er die Berechnung nicht abbricht? Was bedeutet KZ ... ?

              Danke!

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                #8
                AW: Abruch - Anlage Kind - Kindergeldbetrag stimmt nicht

                ok, die Kennziffern findet man per
                Extras->Einstellungen->Vordrucke->Finanzamts-Kennzahlen anzeigen

                Laut Fehlermeldung sollte ich ja
                "Für mindestens ein Kind wurde ein höheres Kindergeld als der Maximalbetrag eingegeben. Falls dies zutreffend ist, ist die Kz 36/37.x35 mit Wert "2" einzugeben."

                Also Kz 36 findet sich in Zeile 39, und ich mache ein Kreuzchen.
                Die 37 findet sich unter Zeile 11, wo ich 01.01.-31.12. eintrage.

                Dann gibt es eine Fehlermeldung zu Zeile 10. Ich trage "2" als Text ein und wiederum 01.01.-31.12.

                Nun kann ich wieder die Steuer berechnen, die Abbruchmeldung ist jedoch wieder die selbe.

                Kann ich diese Kz selbst richtig eingeben oder nur das Finanzamt ??

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                  #9
                  AW: Abruch - Anlage Kind - Kindergeldbetrag stimmt nicht

                  Hallo,

                  treffen denn die Kz alle auf dich zu ?
                  Die 2 ist die Eingabe beim FA
                  In Zeile 10 sollst du eine Adresse eingeben oder unbekannt.
                  ElsterFormular verlangt nur einen Eintrag,was da drin steht ist für EF zur Berechnung unerheblich (Textfeld)
                  Machst du Angaben in Zeile 39 Kz 36 sind auch Angaben in Zeile 40 erforderlich

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Abruch - Anlage Kind - Kindergeldbetrag stimmt nicht

                    Nein, die Kz treffen nicht zu. Meine Situation ist:

                    ich bin bei einer internat. Organisation mit Sitz in D und beziehe kindergeldäquivalente Leistungen. Mein Gehalt unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt, da wir interne Steuern zahlen. Eine Steuererklärung brauche ich nur wegen Anlagen V und KAP oder wegen gemeinsamer Veranlagung mit meiner Frau.

                    Meine Frau ist normale Angestellte.

                    Wir bekommen kein deutsches Kindergeld und keine deutschen Freibeträge.

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