AW: Steuerberechnung fehlerhaft
Das klappt auch, wenn man das Kreuz in Zeile 4 macht, aber nur, wenn die Günstigerprüfung ergibt, daß eine Versteuerung zum persönlichen Steuersatz günstiger ist.
Ergibt die Günstigerprüfung, daß die Abgeltungssteuer günstiger ist, wird in der Steuerberechnung bei der Festsetzung der Steuer die Einkommensteuer aus dem zu versteuernden Einkommen (ohne Kapitalerträge) richtig berechnet, bei der Kirchensteuer und dem Soli wird in diesem Fall aber unerklärlicherweise die Steuer aus dem zu versteuernden Einkommen einschließlich Kapitalerträge berechnet und nicht berücksichtigt, daß für die Kapitalerträge bereits im Rahmen der Abgeltungssteuer auch Kirchensteuer und Soli gezahlt wurden. Daher werden in der Steuerberechnung zu hohe Beträge bei der Festsetzung von Kirchensteuer und Soli ausgewiesen.
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Wenn man das Kreuz in Zeile 5 statt in Zeile 4 macht, wird die einbehaltene Steuer angerechnet.
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Zitat von Floecki Beitrag anzeigenIch habe aber u. a. Kapitalertragsteuer etc. angegeben, die auch nicht angerechnet wird!!??
Die Tatsache alleine, dass Steuern von der Bank eingehalten wurden, sagt also immer noch nichts darüber aus, ob sie in der Steuerberechnung auftauchen.
Letztlich muss sich nach Einführung der Abgeltungssteuer eh jeder Steuerpflichtige fragen, ob er die Anlage KAP noch ausfüllen möchte. Neben den Fällen, wo man es muss (z.B. fehlender Kirchensteuerabzug), und denen, wo man es möchte (ungünstig verteilte FSA, Günstigerprüfung) ist zur großen Gruppe derjenigen, die KAP nicht abgeben, weil sie unter dem Sparerfreibetrag bleiben, die große Gruppe derjenigen gekommen, für die sich die Anlage KAP erledigt hat, weil sie mit der Abgeltung durch die 25% besser leben können.
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AW: Steuerberechnung fehlerhaft
Guter Tipp. Ich habe jetzt die Erträge unterhalb des Freibetrages reduziert. Kapitalertragsteuer eingegeben. Müsste also Einkünfte 0 €, Anrechnung günstiger sein.
Ergebnis: keine Änderung gegenüber vorher!!!
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Wahrscheinlich ist das günstiger für Dich, als wenn Du die Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuern müsstest.
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Ich habe aber u. a. Kapitalertragsteuer etc. angegeben, die auch nicht angerechnet wird!!??
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AW: Steuerberechnung fehlerhaft
Zitat von Floecki Beitrag anzeigenTrotz Eingabe von Anlagen Kap für Eheleute werden diese Angaben nicht in der Steuerberechnunmg ausgewiesen. Lediglich der Text: Einkünfte aus Kapitalvermögen erscheint.
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Steuerberechnung fehlerhaft
Trotz Eingabe von Anlagen Kap für Eheleute werden diese Angaben nicht in der Steuerberechnunmg ausgewiesen. Lediglich der Text: "Einkünfte aus Kapitalvermögen" erscheint.Stichworte: -
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