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Fehlermeldung bei Anlage N (Entfernungspauschale) ESt2012

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    Fehlermeldung bei Anlage N (Entfernungspauschale) ESt2012

    Moin allerseits !

    Betr. meine ESt2012 nicht Onlineversion !

    ElsterFormular
    Version 14.3
    Revision 11574
    Installationspaket k

    Ich habe ein Problem in Elster Anlage N Werbungskosten (Entfernungspauschale)
    Meine Eintragungen, wie folgt:

    Zeile 36: Arbeitsttage: 5 o.k.
    Urlaub/Krankheit 35 o.k.
    aufgesucht an (110) 220 o.k.
    einfache Entfernung (111) 10 KM
    davon mit eigen. PKW zurückgel. (112) 2200 KM


    Jetzt mache ich die Plausi Prüfung und es wird mir (111 / 112 / 113) rot angezeigt !
    (113) ist Sammelbeförderung . Obwohl ich hier nichts mit zu tun habe ! Wert ist "Null"

    Als Fehler steht geschrieben: Anlage N: Der Gesamt-Betrag darf nicht kleiner als die Summe der Teil-Beiträge sein !


    Frage:
    Mache ich einen Gedankenfehler ??? Einfache Entfernung sind 10 KM , also eine Fahrt z.B. morgens HIN , die ich in Zeile 36 (111) eingetragen habe.

    Dann in (112) mit eigen. PKW zurückgelegt 2200 KM gesamt. (220 Tage x 10 KM)

    Gebe ich bei (111) 2200 KM ein , und bei (112) auch 2200 KM ein , dann sagt die Elster alles ist i.O. !

    Was mache ich falsch, oder hat das Progr. einen Fehler ??


    Hoffe es verständlich erklärt zu haben , und freue mich schon jetzt mit großem DANK auf hilfreiche Antwort!

    Der Bürgermeister

    #2
    AW: Fehlermeldung bei Anlage N (Entfernungspauschale) ESt2012

    "davon zurückgelegt" bezieht sich auf die einfache Entfernung.
    Und von einer Strecke von 10km kann man schlecht 2200 mit dem Kfz zurücklegen, sondern eben maximal 10. Das mit 220 zu multiplizieren beherrscht das FA selber.

    Kommentar


      #3
      AW: Fehlermeldung bei Anlage N (Entfernungspauschale) ESt2012

      Zitat von bobobaer Beitrag anzeigen
      "davon zurückgelegt" bezieht sich auf die einfache Entfernung.
      Und von einer Strecke von 10km kann man schlecht 2200 mit dem Kfz zurücklegen, sondern eben maximal 10. Das mit 220 zu multiplizieren beherrscht das FA selber.
      Hallo bobobaer,
      Danke !

      Natürlich kann man bei einer Strecke von 10 KM , 2200 KM zurücklegen ! In dem man wie an gegeben 220 Tage diese Strecke fährt !
      Und , wenn das Finanzamt das nach Deiner Meinung beherrscht , warum dann noch mal extra der Eintrag unter (112) ???? , den ich angeben muss !
      Ich fahre schließlich die gesamte Strecke , und steige nicht bei 2 KM aus und laufe zu Fuß !
      Und mit Öffis ... fahre ich auch nicht , warum trägt Elster dann dort autom. 10 KM ein ???

      Wie sollte denn nun die korrekte Eingabe sein ?

      Danke nochmals vorab , für eine Hilfreiche Antwort !

      der Bürgermeister

      Kommentar


        #4
        AW: Fehlermeldung bei Anlage N (Entfernungspauschale) ESt2012

        >>Natürlich kann man bei einer Strecke von 10 KM , 2200 KM zurücklegen !

        Man kann zwar eine Strecke von 2200 km zurücklegen, indem man 220 mal 10 km fährt, aber danach ist nicht gefragt.
        Sondern nach "Entfernung: einfache Entfernung (111) davon mit Pkw zurückgelegt (112)". Und von einer einfachen Entfernung von 10 km kann man nun mal höchstens 10 mit dem Auto fahren, egal wie oft man das tut.

        >>Und , wenn das Finanzamt das nach Deiner Meinung beherrscht , warum dann noch mal extra der Eintrag unter (112) ???? , den ich angeben muss !

        Weil es Fälle gibt, in denen es, auch wenn normalerweise für die Entfernungpauschale die Art und Weise, wie der Weg zur Arbeit zurückgelegt wird, nicht relevant ist, es eben doch eine Rolle spielt, ob und mit welchem Anteil es mit dem Auto war.

        >>Ich fahre schließlich die gesamte Strecke , und steige nicht bei 2 KM aus und laufe zu Fuß !

        Nun, es soll auch Leute geben, die in einer Fußgängerzone arbeiten, da wäre es durchaus realistisch, dass sie einen Teil der Entfernung erst mit dem Auto und dann den Rest zu Fuß zurücklegen. Und da die P+R-Parkplätze an S-Bahnhöfen, die ich aus eigenem Augenschein kenne, meist eher voll als verwaist sind, scheint es auch Leute zu geben, die erst mit dem Auto fahren und dann in die Bahn umsteigen.
        Und da Formulare eher selten hellsehen können, ist die Möglichkeit, im Formular eine Aufteilung der Entfernung auf unterschiedliche Verkehrsmittel vorzunehmen, durchaus sinnvoll.

        >>Und mit Öffis ... fahre ich auch nicht , warum trägt Elster dann dort autom. 10 KM ein ???

        Wenn man die richtigen Werte eingibt, werden da nicht automatisch 10 km eingetragen. Ich habe doch gesagt, die Angabe der Pkw-km bezieht sich auf die einfache Wegstrecke. Und wenn man von 10km die vollen 10km mit dem Pkw fährt, kommen da halt 10 rein. Ganz einfach, auch ohne Ausrufezeichen.

        Kommentar


          #5
          AW: Fehlermeldung bei Anlage N (Entfernungspauschale) ESt2012

          Prima !
          Dann habe vielen Dank !!!!!!!
          Hat mir sehr geholfen !

          >> mit Ausrufezeichen <<



          Der Bürgermeister

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