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    freiwillige Krankenversicherung

    Ich mache gerade Steuererklärung 2010, wo kann man den die Beitrage für freiwillige Versicherungen eintragen, z. b. Zahnversicherung? Ich find irgendwie nur alle anderen Versicherungen.

    Danke.

    #2
    AW: freiwillige Krankenversicherung

    Hallo,

    Anlage Vorsorgeaufwand - Zeile 30!

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      #3
      AW: freiwillige Krankenversicherung

      Danke!! Hätte noch ewig gesucht!

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        #4
        AW: freiwillige Krankenversicherung

        Hallo rennsonne

        privat Versicherte, Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilennummer 35 = Finanzamt Kennzahl 354.

        gez. Hagen - Gronert

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          #5
          AW: freiwillige Krankenversicherung

          Habe gerade eine ähnliche Frage gehabt und ich bin mir nicht sicher ob ich meine Zahnversicherung so einfach da eintragen kann… zumal ich nicht einmal wusste das ich die absetzen kann. Ich habe auf der Seite www.zahnzusatzversicherungen-vergleich.com dazu nämlich nichts gefunden... oder habe ich da was übersehen?
          LG Jessi

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            #6
            AW: freiwillige Krankenversicherung

            Zitat von JessyR Beitrag anzeigen
            Ich habe auf der Seite www.die-url-gehört-hier-nicht-hin.com dazu nämlich nichts gefunden... oder habe ich da was übersehen?
            Selbst wenn, hätte es irgendeine Relevanz, wenn es dort stünde, oder es dort tatsächlich nicht steht?
            Relevant ist das, was in §10 EStG steht, und dort werden Krankenversicherungen, die über den Basiskranversicherungsschutz hinausgehen, in Abs. 1 Nr. 3a genannt. Genauso wie Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Risikolebensversicherung, alte Lebensversicherungen.
            Allerdings ist dank der Höchstbeträge deren Absetzbarkeit doch sehr stark eingeschränkt, da oft schon durch die normalen Sozialbeiträge aufgebraucht.

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              #7
              AW: freiwillige Krankenversicherung

              Maximal:
              Ledige: 1900 Euro
              verheiratet/verpartnert: 3800 Euro
              Darüber geht nix! Soviel zur unbeschränkten Abziehbarkeit lt. Werbung Politik/Bild u.a.!
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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