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Verpflegungsmehraufwand richtig eintragen bei Außendiensttätigkeit

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    Verpflegungsmehraufwand richtig eintragen bei Außendiensttätigkeit

    Hallo,

    ich hätte noch eine Frage:

    zum ersten Mal möchte ich für 2012 den Verpflegungsmehraufwand absetzen.

    Ich bin im Außendienst (eigentlich täglich) tätig und habe von meinen Arbeitgeber keine Zuschüsse o.ä. erhalten. Mein AG hat mir eine Bescheinigung für das Finanzamt ausgestellt, dass kein Zuschuss gezahlt wurde, die Fahrten mit dem Firmenauto gemacht wurden und die tägliche Arbeitszeit regelmäßig 8 Stunden überschritten hat.

    Muss ich Angaben zu den einzelnen Fahrten machen oder reicht es wenn ich die Anzahl der Tage (je 6€) eintrage?

    Vielen Dank vorab und Gruß
    Nicoletta

    #2
    AW: Verpflegungsmehraufwand richtig eintragen bei Außendiensttätigkeit

    Hallo, Anzahl der Tage multipliziert mit 6 und Summe eintragen genügt.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Verpflegungsmehraufwand richtig eintragen bei Außendiensttätigkeit

      Super, danke.
      Also kann ich eigentlich fast alle Arbeitstage eintragen?

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        #4
        AW: Verpflegungsmehraufwand richtig eintragen bei Außendiensttätigkeit

        Hallo,

        was heißt fast alle? War das nur eine rhetorische Frage?
        Natürlich die Tage über 8 Stunden Abwesenheit und zwar vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr gerechnet.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Verpflegungsmehraufwand richtig eintragen bei Außendiensttätigkeit

          Ich dachte evtl. gibts da eine Beschränkung/maximale Anzahl der Tage. Also bis auf ca. 20 Besprechungs- und reine Bürotage, trifft das eigentlich immer zu.

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            #6
            AW: Verpflegungsmehraufwand richtig eintragen bei Außendiensttätigkeit

            Hallo Nicoletta,

            Figul hat bereits alles richtig beantwortet. Eine Beschränkung gibt es mMn eigentlich nicht - zumindest hab ich bislang nix davon gelesen.

            Hier mal ein paar Beispiele für dich zur Berechnung des Verpflegungsmehraufwandes:
            Darunter ist zu verstehen, dass ein Reisender mehr Geld für seine Verpflegung aufbringen muss, als wenn er zu Hause bzw. in seiner normalen Umgebung wäre. Der Gesetzgeber hat ähnlich wie beim KM-Geld Pauschalbeträge festgelegt.
            So bekommt jeder Reisende für Reisen innerhalb von Deutschland:

            6 Euro, wenn er länger als 8 Stunden unterwegs ist
            12 Euro, wenn er mehr als 14 Stunden unterwegs ist
            oder 24 Euro, wenn er einen kompletten Tag unterwegs ist


            Wichtig: Für Reisen in andere Länder gelten andere Pauschalbeträge!!

            Quelle: (http://verpflegungsmehraufwand.net/)

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