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§ 35a Abs 2 + 3 Wo trage ich die Ausgaben ein ?

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    § 35a Abs 2 + 3 Wo trage ich die Ausgaben ein ?

    Hallo

    Als Wohnungseigentümer bekomme ich von der Hausverwaltung eine Jahresabrechnung, aufgeschlüsselt nach §35a Abs. 2 ( umlagefähige haushaltsnahe Dienstleistungen ) + Abs. 3 ( umlagefähige Handwerkerleistungen ).

    In welcher Spalte des Hauptvordruckes trage ich die jeweiligen Leistungen im Elsterformular ein ?

    Danke für eine baldige Antwort

    appi

    #2
    AW: § 35a Abs 2 + 3 Wo trage ich die Ausgaben ein ?

    Dafür sind die Zeilen 72 ff. auf dem Hauptvordruck Seite 3 vorhanden. Die 'Eingabehilfe von Elsterformular liefert Ihnen weitere Informationen.

    Kommentar


      #3
      AW: § 35a Abs 2 + 3 Wo trage ich die Ausgaben ein ?

      Wohnst Du denn auch in der Wohnung?

      Kommentar

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