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Umsatzsteuer Voranmeldung

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    Umsatzsteuer Voranmeldung

    Guten Abend, ich bin Tupperware Beraterin und möchte meine Umsatzsteuer Voranmeldung online erledigen.
    Leider benutze ich das Online Portal von Elster zum ersten Mal und komm noch nicht so zu Recht.
    Kann mir jemand Helfen?
    Als Tupperware Beraterin muss ich ja nur meine Provision als Umsatz angeben, jetzt weiß ich nicht wo ich das angeben muss!
    Hilfe!

    #2
    AW: Umsatzsteuer Voranmeldung

    Hallo Jackivit,

    Infos gibt es hier:

    https://www.elster.de/eon_home.php

    gez. Hagen - Gronert‎

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      #3
      AW: Umsatzsteuer Voranmeldung

      Die Bedienung des Portals ist mir schon verständlich.
      Da ich eine Gewerbe im Nebenerwerb hab und als Umsatz nur die Provision von Tupperware gilt, weis ich nicht zu welchen Art des Umsatzes meiner dazu gehortz, ist es Umsatzsteuer frei oder was anderes? Jahres Umsatz vorraussichtlich unter 15000 €

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        #4
        AW: Umsatzsteuer Voranmeldung

        Hallo Jackievit,

        Provisionsabrechnungen müssen den Hinweis für die Umsatzsteuer ausweisen.
        Zum Beispiel: Euro Betrag incl. USt, oder Eurobetrag XXX zuzüglich USt.

        Sie können eine Umsatzsteuerbefreiung beantragen, lt. § 19 Abs. 1 UStG,
        wenn Ihr Jahresumsatz 17.500 € nicht übersteigt.

        gez. Hagen - Gronert

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          #5
          AW: Umsatzsteuer Voranmeldung

          Guten Tag Hagen-Gronert, es werden keine Umsatzsteuer in Rechnung ausgewissen.
          Es läuft so ab:
          Ich mache eine Tupperware Party und sammle die Bestellungen ein, dann bestelle ich die Ware auf meinen Namen. Tupperware stellt mir eine Rechnung für die Ware aus in welchen meine Provision abgezogen wird!
          Ich sammle das Geld von Gästen des Abends (Ohne Rechnungen) und überweise es an die Tupperware, was Übrig bleibt ist meine Provision!

          Um Umsatzsteuerbefreiung zu beantragen muss ich erst eine Jahr lang die Steuervoranmeldungen abgeben, oder?

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            #6
            AW: Umsatzsteuer Voranmeldung

            Hallo,

            du stellst also keine Umsatzsteuer in Rechnung.
            Dann machst du Kleinunternehmerregelung.
            Klärt euch da keiner auf bei Tupper wie das abläuft.
            Du brauchst keine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen, sondern nur eine Umsatzsteuererklärung.
            Google mal nach Kleinunternehmerregelung und mach dich mal ein bisschen schlau was da so läuft.
            Du hast doch dein Gewerbe angemeldet, da findest du auch Informationen.
            Solche Firmen rekrutieren da immer wieder Mitarbeiter auf Provisionsbasis und lassen sie steuerlich vollkommen im Regen stehen. Fahrtenbuch führen, Spesen u.s.w. mindert ja alles das zu versteuernde Einkommen.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Umsatzsteuer Voranmeldung

              Genau so war das auch Geplant, ende vom Jahr eine Steuererklärung abzulegen.
              Fahrtenbuch und sonstige ausgaben hab ich schon dokumentiert und von Tupperware haben wir auch eine Schulung bekommen, nur war da keine rede von Voranmeldungen.
              Doch irgendwann kam dann der Schreiben von Finanzamt wo stand das die Umsatzsteuervoranmeldungen ab Februar nicht abgegeben worden.
              Ich bedanke mich für Hilfreiche Antworten!

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                #8
                AW: Umsatzsteuer Voranmeldung

                Hallo Jackievit,

                ich ergänze den hilfreichen Beitrag von FIGUL wie folgt.

                Bitte lesen Sie einmal die Ausführungen des Herrn Robert Chromow. Bei
                Google eingeben:

                Meldepflichten II Finanz- und Gewerbeamt | akademie.de
                www.akademie.de/wissen/nebenberuflich/finanzamt-gewerbea

                Viele hilfreiche Informationen werden von Herrn Chromow angeboten.

                gez. Hagen - Gronert

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuer Voranmeldung

                  Danke für Info! Hagen-Gronert

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                    #10
                    AW: Umsatzsteuer Voranmeldung

                    Hallo Jackievit,

                    ich wünsche Ihnen erfolgreiche Verkaufsaktivitäten. ~ ~

                    Mit freundlichen Grüßen
                    H a g e n - G r o n e r t

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                      #11
                      AW: Umsatzsteuer Voranmeldung

                      Zitat von Jackievit Beitrag anzeigen
                      Guten Tag Hagen-Gronert, es werden keine Umsatzsteuer in Rechnung ausgewissen.
                      Es läuft so ab:
                      Ich mache eine Tupperware Party und sammle die Bestellungen ein, dann bestelle ich die Ware auf meinen Namen. Tupperware stellt mir eine Rechnung für die Ware aus in welchen meine Provision abgezogen wird!
                      Ich sammle das Geld von Gästen des Abends (Ohne Rechnungen) und überweise es an die Tupperware, was Übrig bleibt ist meine Provision!

                      Um Umsatzsteuerbefreiung zu beantragen muss ich erst eine Jahr lang die Steuervoranmeldungen abgeben, oder?
                      Hallo Jackievit,

                      noch ein Tipp ~~ bei Google eingeben ~~:

                      Wie beantrage ich die Umsatzsteuerbefreiung und die Einstufung als Kleinunternehmer

                      gez. Hagen - Gronert

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                        #12
                        AW: Umsatzsteuer Voranmeldung

                        Die Kleinunternehmerregelung muss nicht beantragt werden. Sie gilt automatisch, wenn die in § 19 Umsatzsteuergesetz aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Nur der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung muss aktiv durch den Steuerpflichtigen angezeigt werden. Das kann z. B. auch dadurch geschehen, dass Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis erstellt werden.

                        Es handelt sich dann auch nicht um steuerfreie Umsätze. Auf die Umsatzsteuer wird nach § 19 evtl. verzichtet.

                        So wie der Fall hier geschildert wurde, werden keine Provisionen eingenommen, sondern Waren gekauft und verkauft. Als Umsatz gilt der Verkaufspreis.

                        Offenbar gab es Missverständnisse zwischen der Unternehmerin und dem Finanzamt. Immerhin wurden die Voranmeldungen schon angemahnt, da ist vorher schon einiges schief gelaufen.

                        Wird die Kleinunternehmerregelung denn dann in Anspruch genommen sind auch keine Voranmeldungen auszufüllen. Ein Problem mit ElsterFormular liegt hier nicht vor. Offensichtlich ist eher ein Steuerberater dringend gefragt.
                        Zuletzt geändert von Elefant; 18.07.2013, 01:14.

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