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priv.und gesetzl. Rentenvers.-Beiträge wo eintragen?

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    priv.und gesetzl. Rentenvers.-Beiträge wo eintragen?

    Hallo, ich mache gerade die Steuererklärung für meine Freundin. Sie ist selbständige Musiklehrerin. Ich benutze das Einkommensteuerformular sowie noch weitere diverse Formulare für Selbständige. EÜR, UR, Vorsorge Aufwand usw....
    Nun kann ich aber nicht finden, wo ich die Beiträge zur gesetzl. Rentenversícherung (mein Anteil+den Anteil der KSK) eintragen kann. Die Beiträge zur Krankenversicherung zum eintragen hab ich gefunden.

    Ausserdem finde ich nicht die Zeilen für die private Rentenversicherungsbeiträge.
    Hier finde ich nur 2 Zeilen in denen steht:
    Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht und/oder Kapitalvers. ... Laufzeit 12 Jahre ... Beginn und Beitragszahlg. vor dem 01.01.2005

    und die zweite:
    Rentenvers. ohne Kapitalwahlr. mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung
    vor dem 01.01.2005.

    Sie hat aber ein Rentenvertrag mit Kapitalwahlrecht aber nach dem 01.01.2005 abgeschlossen. Wo trage ich diese Vorsorgeaufwendungen denn dann ein??

    #2
    AW: priv.und gesetzl. Rentenvers.-Beiträge wo eintragen?

    Hallo,

    >>>Nun kann ich aber nicht finden, wo ich die Beiträge zur gesetzl. Rentenversícherung (mein Anteil+den Anteil der KSK) eintragen kann.

    Anlage Vorsorgeaufwand.


    >>>Sie hat aber ein Rentenvertrag mit Kapitalwahlrecht aber nach dem 01.01.2005 abgeschlossen. Wo trage ich diese Vorsorgeaufwendungen denn dann ein??

    Gar nicht, das ist nicht (mehr) absetzbar.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: priv.und gesetzl. Rentenvers.-Beiträge wo eintragen?

      >>Nun kann ich aber nicht finden, wo ich die Beiträge zur gesetzl. Rentenversícherung (mein Anteil+den Anteil der KSK) eintragen kann. Die Beiträge zur Krankenversicherung zum eintragen hab ich gefunden.


      In Zeile 6, aber nur ihr Anteil, der KSK-Anteil zur GRV bleibt außer Betracht.


      >>Sie hat aber ein Rentenvertrag mit Kapitalwahlrecht aber nach dem 01.01.2005 abgeschlossen. Wo trage ich diese Vorsorgeaufwendungen denn dann ein??


      Im Zweifelsfall gar nicht.

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        #4
        AW: priv.und gesetzl. Rentenvers.-Beiträge wo eintragen?

        ok vielen Dank erstmal. Dann muss eben Kapitalwahlrecht noch ausgeschlossen werden sofern es steuerlich was bringt ...

        Wie können Fahrtkosten zur Musikschule abgerechnet werden wo sie 2 mal in der Woche auf selbständiger Basis arbeitet. Geht dies über die Km Pauschale wie bei Arbeitnehmer auch oder ausschließlich nur über ein Fahrtenbuch?

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          #5
          AW: priv.und gesetzl. Rentenvers.-Beiträge wo eintragen?

          >>ok vielen Dank erstmal. Dann muss eben Kapitalwahlrecht noch ausgeschlossen werden sofern es steuerlich was bringt ...

          Nun, ich weiß nicht, ob du hier mit Rürup liebäugelst, aber da gehört neben dem Ausschluss des Kapitalwahlrechts noch ein bisschen mehr zu.


          >>Wie können Fahrtkosten zur Musikschule abgerechnet werden wo sie 2 mal in der Woche auf selbständiger Basis arbeitet. Geht dies über die Km Pauschale wie bei Arbeitnehmer auch oder ausschließlich nur über ein Fahrtenbuch?


          Wie ermittelt sie denn ihren Gewinn? Ihre Fahrtkosten sind Betriebsausgaben.

          Darf ich fragen, welche steuerlichen Kenntnisse sie und du haben? Wie sieht dein Anteil an ihrer Steuererklärung aus? §6 StBG bekannt?

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            #6
            AW: priv.und gesetzl. Rentenvers.-Beiträge wo eintragen?

            ne RürupRente hat sie keine...

            na der Gewinn wird doch erst dadurch ermittelt indem ich Betriebseinnahmen und -Ausgaben eingebe... Fahrtkosten sind Betriebsausgaben klar, aber ich glaube wohl nicht das hier nur der Tankbeleg eingereicht werden kann.

            Kenntnisse hab ich schon ein wenig aber ist die erste Steuererklärung die ich für sie mache :-D
            Zuletzt geändert von catweazle66; 19.07.2013, 12:53.

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              #7
              AW: priv.und gesetzl. Rentenvers.-Beiträge wo eintragen?

              Hallo,

              bobobaer hat schon darauf hingewiesen. Ist §6 StBG bekannt.

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: priv.und gesetzl. Rentenvers.-Beiträge wo eintragen?

                >>na der Gewinn wird doch erst dadurch ermittelt indem ich Betriebseinnahmen und -Ausgaben eingebe... Fahrtkosten sind Betriebsausgaben klar, aber ich glaube wohl nicht das hier nur der Tankbeleg eingereicht werden kann.


                Nein, das ist tatsächlich etwas komplexer. Da wäre die Frage, ob der Pkw zum Privat- oder Betriebsvermögen gerechnet wird, dann ob es sich um Dienstfahrten oder Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte handelt, was dann wieder die Frage aufwirft, wo die Betriebsstätte ist, in der Wohnung oder in der Musikschule, dann stellt sich noch die Frage danach, ob die Übungsleiterpauschale geltend gemacht werden kann, dann müssten die Fahrtkosten da natürlich gegengerechnet werden. Selbst wenn es in ihrem Fall so wäre, dass es auf ein simples "Betrag x in Zeile y" hinaus laufen sollte, muss man vorher einiges bedenken. Wo dann wieder das StBG ins Spiel kommt.



                >>Kenntnisse hab ich schon ein wenig aber ist die erste Steuererklärung die ich für sie mache :-D


                Wie so oft gilt die alte Regel, was der Nachbar nicht weiß, macht ihn nicht heiß, aber ein gewisses Gefühl für die Problematik ist schon angebracht.

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                  #9
                  AW: priv.und gesetzl. Rentenvers.-Beiträge wo eintragen?

                  na ja, ist ein Versuch. Ich orientiere mich da an die Steuererklärung aus 2011 und 2010 die eine Steuerberaterin gemacht hat. Allerdings war da meine Freundin noch nebenbei Studentin, nun aber nicht mehr.
                  Allerdings sehe ich sehr wenig Einträge in der Steuererklärung, wobei Sie aber auchnoch sehr wenig verdient im Moment. Sie fährt ja nur zur Musikschule um dort zu unterrichten und dann wieder nach hause.

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                    #10
                    AW: priv.und gesetzl. Rentenvers.-Beiträge wo eintragen?

                    ich weiss, es ist ein sinnloser Eintrag, aber auch Unternehmer können eine regelmässige Arbeitsstätte haben, so dass nur die Entfernungspauschale gilt.
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
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                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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