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Werbekosten etc. bei Selbständigkeit

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    Werbekosten etc. bei Selbständigkeit

    In der Anlage S finde ich keinen Bereich wo ich meine ganzen Kosten eingeben kann wie Werbung, Fahrtkosten, Weiterbildung etc..
    DIese Option habe ich nur in der Anlage N. Aber ich bin 2012 nicht nicht-selbständig tätig gewesen, sondern nur selbtändig.
    Oder kann ich die einfach bei meinem Mann mit eintragen in SEINER Anlage N?
    Viele Grüße,
    Fleitmann

    #2
    AW: Werbekosten etc. bei Selbständigkeit

    In der Anlage N des Ehemannes werden die Werbungskosten des Ehemannes eingetragen. Ein Selbständiger hat eine Gewinnermittlung zu machen, evtl. in Form der EÜR. Der darin ermittelte Gewinn wird dann in die Anlage S eingetragen.

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      #3
      AW: Werbekosten etc. bei Selbständigkeit

      Hallo Fleitmann,

      in Anlage ~ S ~ wird das Betriebsergebnis eingetragen. Vorher muss eine
      Gewinnermittlung durchgeführt werden. In der Gewinnermittlung werden
      Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt.

      Mehr Infos gibt es hier, wenn Sie bei Google eingeben und lesen:

      Vereinfachte Gewinnermittlung - Steuertipps.de

      gez. Hagen - Gronert

      Kommentar


        #4
        AW: Werbekosten etc. bei Selbständigkeit

        Ah so. Da hatte ich jetzt nur die reine EÜR-Summe (also nur Kauf und Verkauf) genommen, nicht die "Nebenkosten"...

        Viele Grüße,
        Fleitmann

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          #5
          AW: Werbekosten etc. bei Selbständigkeit

          Hallo,

          >>>die reine EÜR-Summe (also nur Kauf und Verkauf)

          Dann hast du vielleicht auch eine falsche Vorstellung von der EÜR.
          Hast du die denn schon gemacht/eingereicht?

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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