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Ganz simple Steuererklärung -> warum keine Erstattung?

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    Ganz simple Steuererklärung -> warum keine Erstattung?

    Hallo,

    ich habe letztens eine freiwillige Steuererklärung für 2009 mit Elster Formular gemacht. 2009 war ich Student, über 18 und hatte keinen Job irgendeiner Art. Ich hatte nur Kapitalerträge von ~ 1700€. Der Sparerfreibetrag von 800€ wurde damals bereits ausgeschöpft, so, dass ich ~230€ Steuer auf die restlichen Kapitalerträge gezahlt habe.

    Ich dachte, dass ich diese 230€ eigentlich zurück bekommen könnte, da ich unter dem Grundfreibetrag von ~8000€ liege, oder? Das "Gesamtjahreseinkommen" liegt ja nur bei diesen 1700€.

    In der Steuererklärung habe ich nur den Hauptvordruck und die Anlage KAP ausgefüllt (mit Häkchen Punkt 5 und Punkt 6) und übermittelt.
    Jetzt habe ich den Steuerbescheid per Post bekommen und da steht ich bekomme nur ~12€ zurück. Warum? Habe ich was vergessen auszufüllen?

    Vielen Dank für jede Hilfe.

    #2
    AW: Ganz simple Steuererklärung -> warum keine Erstattung?

    Tja, für Kapitalerträge gilt nun mal die Abgeltungssteuer von 25 Prozent.
    Abgesehen davon besteht die Möglichkeit, dass die Kapitalerträge auf Antrag normal mit der tariflichen Einkommensteuer besteuert werden. Dieser Antrag wird mit Zeile 4 der Anlage KAP gestellt, wobei das FA sogar so nett ist, dann für einen zu prüfen, ob Abgeltungssteuer oder normale Besteuerung günstiger sind. Wenn das gesamte Einkommen inkl. Kapitalerträge unterhalb des Grundfreibetrags liegt, ist hier natürlich die tarifliche Besteuerung günstiger.

    Es wäre also sehr sinnvoll gewesen, die Günstigerprüfung in Zeile 4 zu beantragen. Solange die Rechtsbehelfsfrist gegen den Bescheid noch nicht abgelaufen ist, geht das auch jetzt noch, indem die Günstigerprüfung des Kapitalerträge im Rahmen eines Antrags auf Änderung des Steuerbescheids, ersatzweise Einspruch gegen den Steuerbescheid verlangt wird.

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      #3
      AW: Ganz simple Steuererklärung -> warum keine Erstattung?

      Ja, Du hast etwas vergessen. Du hast "nur" das Kreuz in Zeile 5 gesetzt und damit zum Ausdruck gebracht, dass Du noch weitere Zinserträge hast, aber nur die ausdrücklich erklärten hier angeben möchtest. Und da Du in den Zeilen 14 und 14a Nichts eingetragen hast, konnte das Finanzamt nicht ausreichend hellsehen, dass der Sachverhalt doch anders war.

      Sinnvoll wäre gewesen das Kreuz in Zeile 4 zu setzen und und damit zu sagen, dass das ALLE Deine Zinserträge waren - sofern es zutrifft natürlich. Und dann in Zeile 14 das Deinem Sachverhalt Entsprechende einzutragen. JETZT musst Du daher rechtzeitig Einspruch einlegen und diese Angaben nachholen. Dann sollte es klappen, wenn Du nicht doch etwas vergessen hast uns mitzuteilen. Da ich die kleine Erstattung so nicht nachvollziehen kann, wäre das ggf. möglich ...
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Ganz simple Steuererklärung -> warum keine Erstattung?

        Super, vielen Dank für die Erklärungen!

        Die kleine Erstattung kann ich auch nicht nachvollziehen. Ich habe einfach die Steuerbescheinigung der Bank abgetippt. Irgendwie wurden mir 5€ von der Einkommenssteuer und 7€ vom Solidaritätszuschlag erstattet.

        Also ich muss beantragen, dass Zeile 4 (Günstigerprüfung) noch angekreuzt wird.
        In Zeile 14 hatte ich bereits die "801€" vom Steuerbescheid eingetragen.
        In Zeile 14a hatte ich "0€" eingetragen. Passt das oder muss Zeile 14a leer gelassen werden, da ich ja alle meine Kapitalerträge in der Steuererklärung erklärt habe? Oder ist das egal? Bin jetzt etwas verunsichert und frage lieber hier nochmal nach.

        Vielen Dank.

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          #5
          AW: Ganz simple Steuererklärung -> warum keine Erstattung?

          Hallo,

          das ist ein Standardeinspruch, den man in zwei Sätzen formulieren kann.

          Du musst einfach schreiben, dass du die Günstigerprüfung für Kapitalerträge nachträglich beantragen möchtest, außerdem schreibst du dazu, dass die in der Erklärung angegebenen Kapitalerträge vollständig waren (es also keine weiteren - nicht erklärten - Banken gibt), fertig.

          Stefan

          PS: Sag mal, hast du denn Elster nicht einmal rechnen lassen? Da hätte dir der Fehler nämlich schon auffallen können/müssen.
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Ganz simple Steuererklärung -> warum keine Erstattung?

            Wo die 5 und 7 Euro her kommen, ist schlecht nachvollziehbar, im Idealfall wäre 0 rausgekommen.

            Das Beantragen der Günstigerprüfung sieht nun, da der Bescheid schon da ist, so aus, dass hiergegen erstmal Einspruch eingelegt wird. Auch, wenn Einspruch erstmal danach klingt, dass man meint, dass das FA etwas falsch gemacht hat, obwohl tatsächlich ja der Fehler auf der anderen Seite lag.
            Ein Verweis darauf, dass die erklärten Kapitalerträge komplett sind, wäre sicher sinnvoll. Also irgendwas in der Art "Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich vergessen, in Anlage KAP Zeile 4 anzukreuzen und die Günstigerprüfung der Kapitalerträge zu beantragen. Daher lege ich Einspruch ein und beantrage, den Steuerbescheid dahingehend zu ändern, dass die Günstigerprüfung der Kapitalerträge lt. Zeile 4 durchgeführt wird. Ich versichere, dass neben den in der Anlage KAP erklärten Kapitalerträge keine weiteren vorlagen. Mfg, Wilhelm Brause".

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              #7
              AW: Ganz simple Steuererklärung -> warum keine Erstattung?

              Alles klar. Das werde ich machen. Vielen Dank an alle!

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