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Diverse Fragen zu Anlage KAP

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    Diverse Fragen zu Anlage KAP

    Hallo liebe Elstererinnen und Elsterer,

    ich habe ein paar Verständnisfragen zur Anlage KAP und würde mich freuen, wenn mir diese jemand benatworten könnte.

    1. Meine Frau und ich kommen insgesamt über den Pauschbetrag von 1.602 Euro.
    Bei den Banken sind die Freistellungsaufträge höher als die tatsächlich erhaltenen Zinsen.
    Wird die Differenz bei der Steuererklärung auf die übrigen Kapitalerträge angerechnet?

    2. Sind auch bei Zusammenveranlagung immer 2 KAP-Anlagen auszufüllen.

    3. Meine Frau bezahlt Kirchensteuer, ich nicht. Ich vermute, dass bei Gemeinschaftskonten
    auf die Hälfte der Zinsen Kirchensteuer gezahlt werden muss. Ist das richtig?

    4. Beim Ausfüllen von 2 KAP-Anlagen - werden auch die gestellten Freistellungsaufträge von
    Gemeinschaftskonten hälftig aufgeteilt?

    Vielen Dank nochmal und LG,
    Tom

    #2
    AW: Diverse Fragen zu Anlage KAP

    1.

    Ich nehme an, dass du meinst, dass du mehr als 1602 Euro Zinsen im Jahr erhalten hast. Und davon aber weniger als 1.602 Euro freistellen hast lassen.

    In der Anlage KAP müssen die tatsächlich (!) in Anspruch genommen Freistellungsaufträge angegeben werden.

    Die übrige Freistellung kann im Rahmen der Günstigerprüfung ausgeschöpft werden.

    2. Ja.
    3. Ja.
    4. Ja.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Diverse Fragen zu Anlage KAP

      Hallo,

      >>>Die übrige Freistellung kann im Rahmen der Günstigerprüfung ausgeschöpft werden.

      Günstigerprüfung ist nicht notwendig, es reicht der Antrag gem. KAP Zeile 5.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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