Hallo liebe Elstererinnen und Elsterer,
ich habe ein paar Verständnisfragen zur Anlage KAP und würde mich freuen, wenn mir diese jemand benatworten könnte.
1. Meine Frau und ich kommen insgesamt über den Pauschbetrag von 1.602 Euro.
Bei den Banken sind die Freistellungsaufträge höher als die tatsächlich erhaltenen Zinsen.
Wird die Differenz bei der Steuererklärung auf die übrigen Kapitalerträge angerechnet?
2. Sind auch bei Zusammenveranlagung immer 2 KAP-Anlagen auszufüllen.
3. Meine Frau bezahlt Kirchensteuer, ich nicht. Ich vermute, dass bei Gemeinschaftskonten
auf die Hälfte der Zinsen Kirchensteuer gezahlt werden muss. Ist das richtig?
4. Beim Ausfüllen von 2 KAP-Anlagen - werden auch die gestellten Freistellungsaufträge von
Gemeinschaftskonten hälftig aufgeteilt?
Vielen Dank nochmal und LG,
Tom
ich habe ein paar Verständnisfragen zur Anlage KAP und würde mich freuen, wenn mir diese jemand benatworten könnte.
1. Meine Frau und ich kommen insgesamt über den Pauschbetrag von 1.602 Euro.
Bei den Banken sind die Freistellungsaufträge höher als die tatsächlich erhaltenen Zinsen.
Wird die Differenz bei der Steuererklärung auf die übrigen Kapitalerträge angerechnet?
2. Sind auch bei Zusammenveranlagung immer 2 KAP-Anlagen auszufüllen.
3. Meine Frau bezahlt Kirchensteuer, ich nicht. Ich vermute, dass bei Gemeinschaftskonten
auf die Hälfte der Zinsen Kirchensteuer gezahlt werden muss. Ist das richtig?
4. Beim Ausfüllen von 2 KAP-Anlagen - werden auch die gestellten Freistellungsaufträge von
Gemeinschaftskonten hälftig aufgeteilt?
Vielen Dank nochmal und LG,
Tom
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