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Günstigerprüfung ab wann "sinnlos"?

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    Günstigerprüfung ab wann "sinnlos"?

    Ich habe eine Frage zur Günstigerprüfung. Ab wann macht eine Günstigerprüfung Sinn? Ist das Abhängig von der "Höhe der Kapitalerträge"?

    #2
    AW: Günstigerprüfung ab wann "sinnlos"?

    Hallo,

    vorweg, ich gehe davon aus, dass du die Günstigerprüfung bei Kapitalanlagen meinst, es gibt nämlich noch andere (speziell deine 2. Frage macht sonst auch keinen Sinn).


    >>>Ab wann macht eine Günstigerprüfung Sinn?

    Ab einem Grenzsteuersatz unter 25% (neben ein paar ziemlich ungewöhnlichen Ausnahmen).


    >>>Ist das Abhängig von der "Höhe der Kapitalerträge"?

    Ja, auch davon. Wenn du beispielsweise 50.000 Euro Kapitalerträge hättest, dann würde der Steuersatz alleine dadurch schon über der Abgeltungsteuer liegen - ergo wäre die Angabe sinnlos.

    Mit Elster ist es doch ein Leichtes, die Problematik zu überprüfen, einfach einmal mit Kreuz in KAP Zeile 4 rechnen lassen und einmal ohne.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar

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