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Rechnung/Quittung aus Italien ohne Ust.I-D Nr. weil private Person richtig buchen

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    Rechnung/Quittung aus Italien ohne Ust.I-D Nr. weil private Person richtig buchen

    Ich bin selbständig und habe ein paar kleine Kunden-Projekten in Italien machen lassen.

    Nun die Person die mir die Webseite programmiert hat, ist hat mit eine Rechnung ohne MwSt. (IVA) erstellt
    (Nach italienischen Recht § Art. 5 D.P.R. 663/1972 e succ. modificazioni ed integrazione)

    Nun es ist so dass diese Person keine Ust.-Nr. hat sondern nur eine C.V. (Codice fiscale)
    Kann mir jemand helfen und mir sagen wie ich diesen Ausgaben buchen sollte?

    #2
    AW: Rechnung/Quittung aus Italien ohne Ust.I-D Nr. weil private Person richtig buchen

    Kann wirklich keiner Helfen?
    Ich weiss dass die Frage nichtdirekt mir ElsterFormular zu tun hat. Aber ich weiss nicht wo ich sonst die Frage reinstellen sollte.

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      #3
      AW: Rechnung/Quittung aus Italien ohne Ust.I-D Nr. weil private Person richtig buchen

      Hallo

      evtl. gibt es hier eine Antwort:

      http://www.muenchen.ihk.de/de/international/Laender-und-Maerkte/Europa/italien-neue-bestimmungen-zur-rechnungsstellung

      Kommentar


        #4
        AW: Rechnung/Quittung aus Italien ohne Ust.I-D Nr. weil private Person richtig buchen

        Hallo,

        vielleicht im FA fragen.

        Fachliteratur kaufen.
        Sich an Brüssel wenden

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Rechnung/Quittung aus Italien ohne Ust.I-D Nr. weil private Person richtig buchen

          Guten Morgen,

          es geht unter anderem auch um eine Rechnung/Quittung die in 2011 erhalten habe. Den betrage sollte ich in der UR Anlage eintragen werden muss (... vermute ich Mal ...) und ich weiss nicht wo.


          Danke.

          Kommentar


            #6
            AW: Rechnung/Quittung aus Italien ohne Ust.I-D Nr. weil private Person richtig buchen

            Zitat von sophie m. Beitrag anzeigen
            Hallo

            evtl. gibt es hier eine Antwort:

            http://www.muenchen.ihk.de/de/international/Laender-und-MaerktSo lautete/Europa/italien-neue-bestimmungen-zur-rechnungsstellung
            So lautet die Anwort dieser Adressse.

            Fehlerseite

            Die von Ihnen gewählte Adresse/URL ist auf unserem Server nicht bzw. nicht mehr vorhanden.

            Möglicherweise haben Sie einen veralteten Link oder ein altes Bookmark verwendet.

            Mindestens aber ist es die Startseite einer IHK die Auskünfte erteilt.

            MfG
            sarceda

            E D I T: Fehler beseitigt.
            .

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              #7
              AW: Rechnung/Quittung aus Italien ohne Ust.I-D Nr. weil private Person richtig buchen

              Ciao a tutti,

              also ICH lese unter diesem Link als WERTVOLLSTE Information, dass Ihnen die AHK Italien gerne zur Verfügung steht.

              Kontakt:
              Heinz-Georg-Krolovitsch
              Leiter Netzwerk Recht & Steuer
              Deutsch- Italienische Handelskammer
              Tel. 0039/02/39800929
              Fax 0039/02/66988660
              krolovitsch@deinternational.it

              Einen besonderen Dank für diesen überaus treffenden Hinweis an sophie m.

              Buona notte

              D. Cremer
              Mit freundlichen Grüßen
              gez. D. Cremer

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                #8
                AW: Rechnung/Quittung aus Italien ohne Ust.I-D Nr. weil private Person richtig buchen

                Nach meine Kenntniss, eine Rechnung Netto aus Italien kann nur ausgesstellt werden wenn der jenige eine gueltige USt-IdNr. besitzt.
                Laut Italienischer Gesetz, wie auch in Deutschland, gibt einen Steuernummer und eine USt-IdNr., in dieser fall, der Rechnungsausteller, hat weder der eine noch den anderen benutzt, er hat eine Rechnung vom Privat ausgestellt mit seinen Privat Identificationsnummer, sprich: Codice Fiscale. Im folge dessem muss er trotzdem der IT-Steuersatz abfuehren, der Deutsche Unternehmer wird, im besten fall die Rechnung gelten lassen als Ausgabe, kann aber vorkommen dass di Deutsche FA diese Rechnung nicht anerkennt. Das beste waere wenn der Rechnungsausteller die Rechnung korrigiert oder neu austellt inklusiv IT-Steuersatz, der Deutsche Unternehmer muss dann am ende des Geschaeftsjahr der erstattung dieses bezhalte Steuer im Ausland beantragen. Dies kann ueber der Steuerberater gemachtwerden.
                Mein Persoenlicher Rat waere zuvor die Steuerberaterkosten zu schaetzen.

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