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Abbruch-Hinweis bei Anlage Kind

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    Abbruch-Hinweis bei Anlage Kind

    Hallo,
    bei der Berechnung der Steuer bekomme ich folgenden Fehler:
    "AHW Abbruch-Hinweise Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis."
    Die Plausibilitätsprüfung zeigt keinen Fehler an.
    Wir sind verheiratet haben 1 Kind, Zusammenveranlagung und Gütergemeinschaft.
    Unser Sohn ist am 01.01.1992 geboren also ist am 1. Januar diesen Jahres volljährig geworden. Er ist von uns beiden das leibliche Kind.
    Gebe ich bei Elsterformular als sein Geburtsdatum den 02.01.1992 ein, funktioniert die Berechnung.
    Was mache ich falsch?

    ElsterFormular
    - Version: 11.1.3
    - Revision: 3887

    #2
    AW: Abbruch-Hinweis bei Anlage Kind

    haben sie 2068 als kindergeld eingetragen? (inkl. der 100 Euro bonus)

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      #3
      AW: Abbruch-Hinweis bei Anlage Kind

      Ja, ich habe 2068 Euro als Kindergeld eingetragen.

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        #4
        AW: Abbruch-Hinweis bei Anlage Kind

        Bei mir funktionierts auch mit dem 01.01.1992.

        Haben Sie Angaben ab Zeile 13 vorgenommen ?

        Das darf nicht sein.

        Kommentar


          #5
          AW: Abbruch-Hinweis bei Anlage Kind

          Nein, habe nur bis Zeile9 ausgefüllt.

          Kommentar


            #6
            AW: Abbruch-Hinweis bei Anlage Kind

            Ich habe exakt dasselbe Problem. Unser Sohn wurde am 06.11.2009 geboren. Den letzten Eintrag habe ich in Zeile 10 vorgenommen, da wir nicht verheiratet sind. Ich kann machen, was ich will, der Abbruchhinweis kommt immer wieder.

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              #7
              AW: Abbruch-Hinweis bei Anlage Kind

              @jodl2: da ihr kind in 2009 geboren wurde, probieren sie fuer berechnungszwecke! mal die 100 euro kinderbonus aus dem kindergeld entgegen den sonstigen empfehlungen mal rauszulassen, es gab hier mit in 2009 geborenen kinder schon mehrfach das problem, das das programm der berechnung offenbar genau da die angabe falsch interpretiert...

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                #8
                AW: Abbruch-Hinweis bei Anlage Kind

                Zitat von hacktor Beitrag anzeigen
                Hallo,
                bei der Berechnung der Steuer bekomme ich folgenden Fehler:
                "AHW Abbruch-Hinweise Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis."
                Die Plausibilitätsprüfung zeigt keinen Fehler an.
                Wir sind verheiratet haben 1 Kind, Zusammenveranlagung und Gütergemeinschaft.
                Unser Sohn ist am 01.01.1992 geboren also ist am 1. Januar diesen Jahres volljährig geworden. Er ist von uns beiden das leibliche Kind.
                Gebe ich bei Elsterformular als sein Geburtsdatum den 02.01.1992 ein, funktioniert die Berechnung.
                Was mache ich falsch?

                ElsterFormular
                - Version: 11.1.3
                - Revision: 3887
                Hallo Hektor,

                wenn das mit der Plausi zu keinem Fehler führte, kann man die E-Steuererklärung auch ohne Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuer abschicken. Die ist sowieso nicht bindend, nur der amtliche, mit Post zugesandte Steuerbescheid ist maßgebend.

                Man muss dann halt abwarten, welche E-Steuer man bezahlen muss, bzw. eventuell erstattet bekommt.

                MfG
                W800

                Kommentar


                  #9
                  AW: Abbruch-Hinweis bei Anlage Kind

                  Zitat von W800 Beitrag anzeigen
                  Hallo Hektor,

                  wenn das mit der Plausi zu keinem Fehler führte, kann man die E-Steuererklärung auch ohne Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuer abschicken. Die ist sowieso nicht bindend, nur der amtliche, mit Post zugesandte Steuerbescheid ist maßgebend.

                  Man muss dann halt abwarten, welche E-Steuer man bezahlen muss, bzw. eventuell erstattet bekommt.

                  MfG
                  W800
                  dem würde ich zustimmen, der wert aus der (funktionierenden) berechnung mit dem geaenderten geburtsdatum duerfte im übrigen wohl nicht vom ergebnis mit korrektem geburtsdatum abweichen.

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