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    Zinsgewinn

    Meine Steuererklärung 2012 habe ich fast fertig. Ich weiß nur nicht, wo ich meine Zinsgewinne aus einem inländischen Sparbuch in der KAP eintragen muss. Vielleicht kann jemand helfen?

    #2
    AW: Zinsgewinn

    Mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zeile 7, aber das dürfte sich auch aus der Steuerbescheinigung ergeben.

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      #3
      AW: Zinsgewinn

      Hallo Teamer,

      Infos gibt es hier, bitte bei Google eintragen und lesen:

      steuererklärung.info/Anleitung_Anlage_KAP_2012.pdf‎

      gez. Hagen - Gronert

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        #4
        AW: Zinsgewinn

        Danke für die Rückmeldung. In Zeile 7 hab ich das auch eingetragen, aber in der Lohnsteuerbescheinigung kann ich nichts entsprechendes finden. Bin ich blind oder was? Ich blick nicht durch.

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          #5
          AW: Zinsgewinn

          Die Lohnsteuerbescheinigung wäre auch so ziemlich der letzte Ort, wo ich danach suchen würde. Es ging natürlich um die Steuerbescheinigung der Bank.

          Wobei sich natürlich die Frage stellt, wozu die Anlage KAP überhaupt ausgefüllt werden soll.

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            #6
            AW: Zinsgewinn

            Hallo Teamer,

            nicht Lohnsteuerbescheinigung!

            Sie finden entsprechende Daten in der Steuerbescheinigung z.B. der Bank,
            Sparkasse usw.

            gez. Hagen - Gronert

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              #7
              AW: Zinsgewinn

              ups, sorry, da war ich in dem ganz falschen Film. Wenn ich von der Bank keine Bescheinigung habe, ist die KAP dann überflüssig, denke ich.

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                #8
                AW: Zinsgewinn

                Hallo Teamer,

                haben Sie der Bank einen Freistellungsauftrag erteilt?

                gez. Hagen - Gronert

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                  #9
                  AW: Zinsgewinn

                  ja, hab ich.

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                    #10
                    AW: Zinsgewinn

                    Hallo Teamer,

                    wenn Ihre Einkünfte ( Zinsen ) aus Kapitalvermögen unter 801 €,
                    bei Verheirateten Stpfl. unter 1.602 € betragen, wird kein Steuerabzug
                    vorgenommen, vorausgesetzt Sie haben einen entsprechenden
                    Freistellungsauftrag erteilt.

                    Tipp: Anleitung zur Anlage KAP sorgfältig lesen.

                    gez. Hagen - Gronert

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