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Altersteilzeit, Freistellungsphase

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    Altersteilzeit, Freistellungsphase

    Hallo,

    ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. Ich versuche gerade die Einkommensteuererklärung für 2012 zu erstellen.
    Mein Mann befindet sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit, d.h. er geht logischerweise nicht mehr in den Betrieb. Allerdings hat er weiterhin das Firmenticket, was pauschal besteuert wird und daher auch in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt wird. In der Anlage N, Seite 2, Zeile 40, wird der Betrag aufgeführt. Allerdings will das Formular nicht akzeptieren, dass keine regelmäßigen Wege zur Arbeitsstätte mehr zurückgelegt werden!
    Kann mir jemand sagen, wie ich diese Klippe umgehen kann?
    Danke im Voraus
    rdfcargo

    #2
    AW: Altersteilzeit, Freistellungsphase

    Hallo,

    die Klippe umgehst du wie folgt
    Arbeitstage je Woche -0-,Urlaubstage -0- Aufgesucht an Tagen -1-
    Einfache Entfernung -1 -davon mit öffentl...-1-

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Altersteilzeit, Freistellungsphase

      Vielen Dank, FIGUL!

      Ich hab's so eingetragen. Es sieht zwar seltsam aus, aber es wird anerkannt. Schließlich hat ja auch keiner behauptet, eine Steuererklärung müsste logisch sein ;-)

      LG
      rdfcargo

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        #4
        AW: Altersteilzeit, Freistellungsphase

        Hallo,

        die Erklärung sollte schon logisch sein.
        Aber in diesem Fall fehlt einfach die Basis für Logik
        (Der Eintrag des AG über pauschale Besteuerung in der Lstbesch)

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Altersteilzeit, Freistellungsphase

          Oder anders ausgedrückt: Der Arbeitgeber durfte gar keine pauschale Versteuerung durchführen, da die Voraussetzungen des § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG (Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) gar nicht vorlagen. Wenn er weiterhin das Firmenticket zur Verfügung stellt, hätte er richtigerweise den steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn erhöhen müssen und keine Pauschalbesteuerung durchführen dürfen. Eigentlich müssten Sie daher tatsächlich so verfahren, d.h. den Bruttoarbeitslohn entsprechend erhöhen und den Bereich der Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte INKL. Pauschalbesteuerung leer lassen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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