Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Muss die Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber komplett in die Einkommensteuererklärung übernommen werden?
Hintergrund der Frage ist, dass ich in Zeile 18 "Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" ein Betrag X eingetragen habe. Nach der Plausibilitätsprüfung wird nun verlangt, dass in Anlage N - Seite 2 - Zeile 32 den Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte, die Arbeitstage, die Entfernung, usw. eintragen soll.
Allerdings komme ich eh nicht über die Grenze der Werbungskosten (habe beider Varianten durchrechnen lassen) und möchte lediglich den Pauschalbetrag von 1000,- € geltend machen.
Was ist also nun zu tun? Zeile 18 in der Lohnsteuerbescheinigung nicht ausfüllen oder die notwendigen Daten (Zeile 18 Lohnsteuerbescheinigung, Ort der Arbeitsstätte, usw.) eintragen und trotzdem keine höhere Rückzahlung vom Finanzamt erhalten?
Die gleiche oder eine ähnliche Frage habe ich nicht im Forum gefunden...
Vielen Dank für die Hilfe im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
HilfeSteuer
ich habe folgende Frage:
Muss die Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber komplett in die Einkommensteuererklärung übernommen werden?
Hintergrund der Frage ist, dass ich in Zeile 18 "Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" ein Betrag X eingetragen habe. Nach der Plausibilitätsprüfung wird nun verlangt, dass in Anlage N - Seite 2 - Zeile 32 den Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte, die Arbeitstage, die Entfernung, usw. eintragen soll.
Allerdings komme ich eh nicht über die Grenze der Werbungskosten (habe beider Varianten durchrechnen lassen) und möchte lediglich den Pauschalbetrag von 1000,- € geltend machen.
Was ist also nun zu tun? Zeile 18 in der Lohnsteuerbescheinigung nicht ausfüllen oder die notwendigen Daten (Zeile 18 Lohnsteuerbescheinigung, Ort der Arbeitsstätte, usw.) eintragen und trotzdem keine höhere Rückzahlung vom Finanzamt erhalten?
Die gleiche oder eine ähnliche Frage habe ich nicht im Forum gefunden...
Vielen Dank für die Hilfe im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
HilfeSteuer
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