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Anlage SO -Veräußerung Eigentumswohnung

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    Anlage SO -Veräußerung Eigentumswohnung

    Wir haben im Jahr 2002 eine Eigentumswohnung gekauft und ununterbrochen bis zur Veräusserung 2009 ausschließlich selbstgenutzt. Müssen wir trotzdem die Anlage SO ausfüllen und - wenn ja - mit welchen Daten?

    #2
    AW: Anlage SO -Veräußerung Eigentumswohnung

    Hallo,

    einfach in der Anlage SO die Zeilen 31-33 ausfüllen.

    In die Zeilen 34ff gehört nur der steuerpflichtige Anteil, hier also nichts.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Anlage SO -Veräußerung Eigentumswohnung

      Danke für die schnelle Antwort. Allerdings verweigert Elster die Plausibilitätsprüfung, wenn ich nur die Zeilen 31 - 33 ausfülle und fordert Einträge in den Zeilen 34 - 35.

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        #4
        AW: Anlage SO -Veräußerung Eigentumswohnung

        Hallo,

        ja, habe ich gerade auch gemerkt (manchmal möchte ELSTER halt ne Null und manchmal nichts ?!?).

        Also 0 eintragen, dann funktioniert es.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Anlage SO -Veräußerung Eigentumswohnung

          2 x Null und plötzlich ist die Rechnung wieder plausibel. Auch wenn ich die Logik nicht nachvollziehen kann, das Ergebnis stimmt. Danke und noch einen schönen Sonntag.

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            #6
            AW: Anlage SO -Veräußerung Eigentumswohnung

            Selbst genutzte Wohnungen fallen nicht unter § 23 EStG.

            Anlage SO ist daher zwingend nicht auszufüllen.

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