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Beschränkt abziehbare Sonderausgaben 2012

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    Beschränkt abziehbare Sonderausgaben 2012

    Hallo zusammen,

    dieses ist meine erste Frage:
    Wieso stellt Elster nicht automatisch im Bereich der KV/PV den steuerlich gültigen Höchstbetrag von 1.900 € ein. Bei mir wird ein deutlich höherer Wert angezeigt, was im Endeffekt zu einer niedrigeren Steuerschuld führt. Wo ist mein Fehler?

    Teil2:
    Ich bin privat kranken- und pflegeversichert - wo trage ich die Werte ein, wenn man eine Zeit lang ALG I bekommen hat. Da das Arbeitsamt ja 50 % davon mitträgt. Solange ich einen Job habe, ist alles klar, weil diese Beträge werden ja in der Zeile (steuerfreie AG-Zuschüsse) ausgewiesen. Die Bescheinigung der Arbeitsagentur weist auch nur den quasi Nettobetrag aus...

    Freue mich über Antworten.
    Bud

    #2
    AW: Beschränkt abziehbare Sonderausgaben 2012

    1.

    Der Höchstbetrag gilt nicht für die Basisleistungen der Krankenversicherung. Die kann man auf jeden Fall voll absetzen. Andere Versicherungen wirken sich dann nicht mehr aus.

    2.

    Hast Du denn während der Arbeitslosigkeit Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt? Dann solltest Du darüber auch eine Bestätigung haben.

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      #3
      AW: Beschränkt abziehbare Sonderausgaben 2012

      1.
      Leider doch, § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG - Höchstgrenze füt Vorsorgeaufwendungen liegt bei 1.900 €

      2.
      Ja, habe meine PKV privat weiter bezahlt und darüber gibt es seitens der Vers auch ein Schreiben. Aber mir fehlt letztendlich wie bei einer Lohnsteuerbescheinung die Aufstellung, was die Agentur f Arbeit bezahlt hat. Bzw. normalerweise müsste ich dieses von der Agentur bekommen - so wie die LStBescheining vom Arbeitgeber kommt...

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        #4
        AW: Beschränkt abziehbare Sonderausgaben 2012

        Zitat von Bud Spencer Beitrag anzeigen
        § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG


        § 10 Abs. 4 Satz 4:

        Übersteigen die Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3
        ( . . . . also Krankenverischerungen)
        die nach den Sätzen 1 bis 3 zu berücksichtigenden Vorsorgeaufwendungen, sind diese abzuziehen ...



        Zitat von Bud Spencer Beitrag anzeigen
        mir fehlt letztendlich wie bei einer Lohnsteuerbescheinung die Aufstellung, was die Agentur f Arbeit bezahlt hat
        Ich glaube das ist auch unerheblich :-/

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          #5
          AW: Beschränkt abziehbare Sonderausgaben 2012

          Hallo,

          >>>Leider doch, § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG - Höchstgrenze füt Vorsorgeaufwendungen liegt bei 1.900 €

          Nein, du kannst Elefant schon glauben (aber OK, du kannst ja nicht wissen, wer hier wie kompetent ist - es darf ja jeder Idiot schreiben).

          >>>Aber mir fehlt letztendlich wie bei einer Lohnsteuerbescheinung die Aufstellung, was die Agentur f Arbeit bezahlt hat.

          Was die AfA übernommen hat spielt keine Rolle, du kannst nur das absetzen, was du auch selber gezahlt hast.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Beschränkt abziehbare Sonderausgaben 2012

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Nein, du kannst Elefant schon glauben . . . es darf ja jeder Idiot schreiben
            Danke. Stefan!

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              #7
              AW: Beschränkt abziehbare Sonderausgaben 2012

              Vll reden wir aneinander vorbei.

              Mein StBescheide der letzten Jahre wurde sowohl von KPMG als auch durch einen lokalen StB geprüft.

              Vll mal zur Darstellung:

              Beschränkt abziehbare Sonderausgaben
              bla bla bla
              Beiträge KV
              + Beiträge PV
              - steuerfreie AG-Erstattungen
              = Zwischensumme
              zuzügl. übrige Versorgungsaufwendungen (in meinem Fall der Anteil zur Arbeitslosenversicherung)
              Summe
              davon abzugsfähig (und genau hier tritt der Höchstbetrag auf)

              Seit 2010 liegt dieser bei 1900 €, davor bei 2100 €

              Vll bin ich auch nur zu blond...

              Bzgl. der anderen Sache - natürlich kann ich nur das ansetzen, was ich auch gezahlt habe - da ich aber alles zahle (geht von meinem Kto ab), setze ich auch alles an - die Frage ist ja nur der Zuschuss der Agentur - der taucht in keinen Unterlagen auf, aber dennoch gibt es den...

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                #8
                AW: Beschränkt abziehbare Sonderausgaben 2012

                Hallo,

                >>>die Frage ist ja nur der Zuschuss der Agentur - der taucht in keinen Unterlagen auf, aber dennoch gibt es den...

                Wo gibt es den denn?
                Bekommst du das von der AfA überwiesen? Und wenn ja, ist das nicht in dem bescheinigten Arbeitslosengeld enthalten?

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Beschränkt abziehbare Sonderausgaben 2012

                  >>Mein StBescheide der letzten Jahre wurde sowohl von KPMG als auch durch einen lokalen StB geprüft.


                  Das muss ja ein sehr komplexer Steuerfall sein.

                  >>davon abzugsfähig (und genau hier tritt der Höchstbetrag auf)

                  >>Seit 2010 liegt dieser bei 1900 €, davor bei 2100 €


                  Das halte ich für ein Gerücht. Bis VZ 2009 einschließlich betrug der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen nach §10 (1) Nr. 3 nämlich 2400 Euro bzw. 1500 Euro, je nachdem, ob ganz oder teilweise Anspruch auf Beihilfe, AG-Beiträge oder -Zuschüsse zur KV usw. bestand. Dies sind nun 2800 bzw. 1900 Euro für Vorsorgeaufwendungen nach Nr. 3 und 3a, mit der Besonderheit, dass die nach Nr. 3 komplett abziebar sind.

                  Und es gab und gibt zwar immer Bug in ElsterFormular, die auch die Steuerberechnung beeinflussen, aber der Höchstbetrag der übrigen Vorsorgeaufwendungen ist aber korrekt implementiert. Wobei ElFo da sich auf die Richtigkeit der Angabe verlassen muss, ob Anspruch auf steuerfreie AG-Beiträge zur KV usw. bestanden, um die richtige Zahl zu nehmen, dabei aber sogar denjenigen, der Arbeitslohn angibt und trotzdem Nein ankreuzt, extra nochmal fragt, ob er sich wirklich sicher ist.

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