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Unterschiedsbetrag

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    Unterschiedsbetrag

    Hallo,

    ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Und zwar habe ich letztes Jahr meine Fondsgebundene Rentenversicherung gekündigt. Im Schreiben von der Versicherung steht das ich den negativen Unterschiedsbetrag in der Einkommenssteuererklärung geltend machen kann.
    Meine Frage, Wo kann ich das denn eintragen?

    In dem Schreiben stehen mehrere Beträge:
    Summer der steuerlich absetzbaren Beträge: ....€
    Steuerlich relevanter Auszahlungsbetrag: ....€
    negativer Unterschiedsbetrag: ....€
    steuerlich geltend zu machender Betrag: ....€

    Welchen muss ich jetzt wo eintragen? Weiß jemand ob das überhaupt was bringt?
    Wäre echt super wenn mir jemand helfen würde!
    Zuletzt geändert von ; 15.02.2010, 09:01.

    #2
    AW: Unterschiedsbetrag

    Guten Tag, die gleiche Frage habe ich auch.

    Meine Versicherung schreibt mir, dass ich den negativen Unterschiedsbetrag geltend machen kann.
    Es handelt sich dabei bei mir um ein Betrag von ca. 750€

    insgesamt habe ich 2009 mit meiner Frau zusammen erst ca. 350€ vom Sparerpauschbetrag verbraucht.

    Bringt es mir überhaupt etwas, wenn ich den Unterschiedsbetrag geltend mache? Oder habe ich Sparkapitalmäßig sowieso steuerlich nichts zahlen müssen und bekomme daher auch nicht mehr wider?

    MfG Michael

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      #3
      AW: Unterschiedsbetrag

      Hallo, habe genau das gleiche Problem.
      Kann mir jemand helfen? Danke!

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        #4
        AW: Unterschiedsbetrag

        Der Suchbegriff "negativer Unterschiedsbetrag" bringt bei Google eine Reihe von Treffern. Dort heißt es: Anlage KAP, Zeile 12 als negative Einnahme.
        Zuletzt geändert von V. Liersee; 27.05.2010, 14:51.

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