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Fehlerhafte Ust- voranmeldung Korriegieren oder Stornieren, warun geht sowas nicht?

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    Fehlerhafte Ust- voranmeldung Korriegieren oder Stornieren, warun geht sowas nicht?

    Habe aus versehen bei der letzten Ustva den falschen Monat für den Anmeldezeitraum angegeben, habe es aber erst nach der Übermittlung gemerkt.
    Warum kann man in so einem Fall nicht die fehlerhafte Meldung stornieren und durch eine richtige und gültige ersetzen?

    Gruß

    Dirk

    #2
    AW: Fehlerhafte Ust- voranmeldung Korriegieren oder Stornieren, warun geht sowas nich

    Um eine solche Möglichkeit zu bieten, müßte die Verarbeitung in den Rechenzentren der Finanzämter für einen Zeitraum X blockiert werden, in dem dann eine Stornierung möglich gemacht würde. Wie lange soll dieser sein?
    Die große Mehrheit der Nutzer prüft die Daten vor dem Versand und wäre über solche Verzögerungen eher ungehalten...
    Einfacher (für alle Beteiligten) ist doch die Sendung einer berichtigten Voranmeldung für den falschen Zeitraum und einer weiteren für den richtigen Zeitraum.

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      #3
      AW: Fehlerhafte Ust- voranmeldung Korriegieren oder Stornieren, warun geht sowas nich

      Sie haben die Möglickeit, eine neue - richtige - Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Sie fertigen für den betreffenden Voranmeldungszeitraum in dem Sie falsche Daten übermittelt haben eine neue Voranmeldung. Sie müssen Sie danach nur als berichtigte Voranmeldung markieren. Dazu machen Sie in der Zeile 15 bei der Kennzahl 10 ein Kreuz. Für den Monat, den Sie noch übermitteln müssen, fertigen Sie wie gewohnt eine Umsatzsteuervoranmeldung.

      Aber ansonsten dürfte das Finanzamt von sich aus den Fehler auch bemerken, da Sie die falsche Übermittlung wohl nicht als Berichtigung gekennzeichnet haben. Dies erzeugt einen Fehlerhinweis verbunden mit entsprechender "Nacharbeit" für alle Beteiligten.
      Zuletzt geändert von ; 09.08.2013, 14:51.

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        #4
        AW: Fehlerhafte Ust- voranmeldung Korriegieren oder Stornieren, warun geht sowas nich

        Hallo Dirk,

        auch, wenn Sie Ihren Fehler nach einer Üebrmittlung sofort merken:
        Lassen Sie zwischen dieser ersten fehlerhaften Übermittlung und der Korrekturlieferung 24h oder einen Verarbeitungstag bei den Clearingstellen verstreichen.
        Anderenfalls *kann* es trotz Berichtigung bei Ihrem FA zu Nachfragen führen.
        Mit freundlichen Grüßen
        gez. D. Cremer

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