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ELSTER Lohnbescheinigung2012 Zeile2 Großbuchstabe-B Tarif=B Beamter

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    ELSTER Lohnbescheinigung2012 Zeile2 Großbuchstabe-B Tarif=B Beamter

    ELSTER Lohnbescheinigung2012 Zeile2 Großbuchstabe B Tarif=B Beamter

    Auf der Elster-Seite für Steuer2012 "Lohnbescheinigung" gibt es keine Zeile-2.

    Wo gibt man ein , daß die "BESONDERE-LOHNSTEUERTABELLE-B" zu verwenden ist.

    Die Felder für die "Großbuchstaben" habe ich nirgens gefunden.

    Ingolf

    #2
    AW: ELSTER Lohnbescheinigung2012 Zeile2 Großbuchstabe-B Tarif=B Beamter

    Hallo,

    Großbuchstabe -B- ist seit 2010 entfallen.
    Mehr findest du hier
    http://www.lohn-info.de/lohnsteuerbescheinigung.html

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: ELSTER Lohnbescheinigung2012 Zeile2 Großbuchstabe-B Tarif=B Beamter

      Eine Eingabemöglichkeit für diese Angaben ist deshalb nicht mehr vorhanden, da sie nicht mehr relevant sind. Es gibt keine besondere Lohnsteuertabelle B mehr.

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        #4
        AW: ELSTER Lohnbescheinigung2012 Zeile2 Großbuchstabe-B Tarif=B Beamter

        Zitat von korsika Beitrag anzeigen
        Eine Eingabemöglichkeit für diese Angaben ist deshalb nicht mehr vorhanden, da sie nicht mehr relevant sind. Es gibt keine besondere Lohnsteuertabelle B mehr.
        Das stimmt leider nicht . Beamte nach dieser BESONDEREN Tabelle-B anders versteuert . Es gibt diese besonderen Tabellen für 2012 und auch für 2013

        Ingolf_h

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          #5
          AW: ELSTER Lohnbescheinigung2012 Zeile2 Großbuchstabe-B Tarif=B Beamter

          Das ist richtig. Aber wir sprechen hier von den Eintragungsmöglichkeiten in Elster - hier gibt es keine mehr. Die Buchhaltungsprogramme nehmen die Zuordnung zu den anzuwendenen Lohnsteuertabellen jedoch durch die Angaben sozialversicherungspflichtig oder nicht sozialversicherungspflichtig vor.

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            #6
            AW: ELSTER Lohnbescheinigung2012 Zeile2 Großbuchstabe-B Tarif=B Beamter

            Zitat von korsika Beitrag anzeigen
            Das ist richtig. Aber wir sprechen hier von den Eintragungsmöglichkeiten in Elster - hier gibt es keine mehr. Die Buchhaltungsprogramme nehmen die Zuordnung zu den anzuwendenen Lohnsteuertabellen jedoch durch die Angaben sozialversicherungspflichtig oder nicht sozialversicherungspflichtig vor.
            Danke für die Antwort , aber Elster-Steuerberechnung rechnet nicht richtig !!!
            Habe in Anlage "Vorsorge" glaube ich alles richtig angekreuzt :
            Seite-1 Zeile-11 JA
            Seite-2 Zeilen-53/56/57 JA

            Trotzdem kommt der Steuerwert aus der Allgemeinen Tabelle und nicht aus der
            Beamten-Tabelle ; bin deshalb etwas sauer auf ELSTER ; wo fehlt ein Eintrag ??

            Ingolf_h

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              #7
              AW: ELSTER Lohnbescheinigung2012 Zeile2 Großbuchstabe-B Tarif=B Beamter

              Hallo,

              meines Wissens gibt es keine gesonderte Einkommensteuertabelle für Beamte (und gab es auch noch nie).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: ELSTER Lohnbescheinigung2012 Zeile2 Großbuchstabe-B Tarif=B Beamter

                Dem kann ich nur zustimmen. Die Steuerabzugstabellen sind für den ggf. monatlichen Steuerabzug durch den Arbeitgeber da. Das tatsächliche Jahreseinkommen wird dann für alle gleich mit der Grundtabelle für Ledige und der Splittingtabelle für Verheiratete besteuert - sonst gibt es nichts. Bezüglich der vorgenommenen Eintragungen auf der Anlage Vorsorgeaufwand unter dem Gesichtspunkt Beamter ist alles ok.

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                  #9
                  AW: ELSTER Lohnbescheinigung2012 Zeile2 Großbuchstabe-B Tarif=B Beamter

                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  meines Wissens gibt es keine gesonderte Einkommensteuertabelle für Beamte (und gab es auch noch nie).

                  Stefan
                  Nicht ganz korrekt => siehe Link:

                  http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/besondere-lohnsteuertabelle/

                  Als Beamter ( mein Sohn ) wäre nach Elster eine Nachzahlung fällig von 300.-€ .
                  Das ist aber die "Allgemeine Lohnsteuer-Jahrestabelle A" .
                  Es kann nicht sein , daß der Arbeitgeber ( selbst Staatsfinanzamt ) zuwenig Steuern im Jahr abgezogen hat .
                  Ich kriege einfach keinen Wert nach "Besondere Lohnsteuer-Jahrestabelle B" mit ELSTER hin !!
                  (Siehe Link oben )

                  Für mich selber (normaler Angestellter) mache ich ELSTER seit über 10Jahren und der Bescheid war immer wie
                  die ELSTER-STEUER-Testberechnung .

                  Ingolf_h

                  Kommentar


                    #10
                    AW: ELSTER Lohnbescheinigung2012 Zeile2 Großbuchstabe-B Tarif=B Beamter

                    Zitat von korsika Beitrag anzeigen
                    Dem kann ich nur zustimmen. Die Steuerabzugstabellen sind für den ggf. monatlichen Steuerabzug durch den Arbeitgeber da. Das tatsächliche Jahreseinkommen wird dann für alle gleich mit der Grundtabelle für Ledige und der Splittingtabelle für Verheiratete besteuert - sonst gibt es nichts. Bezüglich der vorgenommenen Eintragungen auf der Anlage Vorsorgeaufwand unter dem Gesichtspunkt Beamter ist alles ok.
                    Nicht ganz korrekt => siehe Link:

                    http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/besondere-lohnsteuertabelle/

                    Als Beamter ( mein Sohn ) wäre nach Elster eine Nachzahlung fällig von 300.-€ .
                    Das ist aber die "Allgemeine Lohnsteuer-Jahrestabelle A" .
                    Es kann nicht sein , daß der Arbeitgeber ( selbst Staatsfinanzamt ) zuwenig Steuern im Jahr abgezogen hat .
                    Ich kriege einfach keinen Wert nach "Besondere Lohnsteuer-Jahrestabelle B" mit ELSTER hin !!
                    (Siehe Link oben )

                    Für mich selber (normaler Angestellter) mache ich ELSTER seit über 10Jahren und der Bescheid war immer wie
                    die ELSTER-STEUER-Testberechnung .

                    Ingolf_h

                    Kommentar


                      #11
                      AW: ELSTER Lohnbescheinigung2012 Zeile2 Großbuchstabe-B Tarif=B Beamter

                      Warum soll ElFo auch die ESt mit einer LSt-Tabelle berechnen?
                      Es gibt keine besondere Einkommensteuertabelle für Beamte.
                      Und ja, der Effekt, dass insbesondere bei Beamten die bei der LSt berücksichtigte Vorsorgepauschale zu einer Nachzahlung führen kann, ist nicht unbekannt. Insofern besteht übrigens auch eine Pflichtveranlagung zur ESt.

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                        #12
                        AW: ELSTER Lohnbescheinigung2012 Zeile2 Großbuchstabe-B Tarif=B Beamter

                        Hallo ingolf_h,

                        vielleicht hätte ich es ausführlicher schreiben sollen, ich dacht aber, der Hinweis auf die Einkommensteuertabelle reicht.

                        Also, es gibt einerseits die Lohnsteuertabellen. Darin sind bestimmt Freibeträge schon eingerechnet (Sonderausgaben, Werbungskosten), und danach rechnet der Arbeitgeber die Lohnsteuer ab. Bei Beamten gibt es da wirklich eine gesonderte Tabelle, insbesondere weil dort die Vorsorgeaufwendungen anders sind.

                        Und andererseits gibt es die Einkommensteuertabellen, damit rechnet das Finanzamt und auch Elster (und zwar NACH Abzug der Sonderausgaben und Werbungskosten, u.a.).
                        Und dort gibt es nur eine einzige (bzw. 2, Solo und Splitting - die unterscheiden sich aber im Grunde auch nicht voneinander, es ist nur alles doppelt so hoch).


                        >>>der Arbeitgeber ( selbst Staatsfinanzamt )

                        Und dann kann er die Steuererklärung nicht selber machen? Oder kennt zumindest den Unterschied der Tabellen?
                        Vielleicht solltest du bei solchen Problemen lieber erst mal den Fachmann in deiner Familie um Rat fragen.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                        Kommentar


                          #13
                          AW: ELSTER Lohnbescheinigung2012 Zeile2 Großbuchstabe-B Tarif=B Beamter

                          @Ingolf_h : Ist dein Sohn evtl. Soldat?
                          Mfg

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                            #14
                            AW: ELSTER Lohnbescheinigung2012 Zeile2 Großbuchstabe-B Tarif=B Beamter

                            bobobaer hat gestern um 21:02 so schön geantwortet:
                            Und ja, der Effekt, dass insbesondere bei Beamten die bei der LSt berücksichtigte Vorsorgepauschale zu einer Nachzahlung führen kann, ist nicht unbekannt.

                            Folge: Wer mit seinen Vorsorgebeiträgen unter der Pauschle liegt, zahlt nach.
                            (Da wird den Beamten ordentlich was reingewürgt!) ;-)
                            Zuletzt geändert von stiller; 14.08.2013, 20:37. Grund: Rechtschreibung
                            Gruss (S)stiller
                            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                              #15
                              AW: ELSTER Lohnbescheinigung2012 Zeile2 Großbuchstabe-B Tarif=B Beamter

                              "Reingewürgt" ist vielleicht nicht die ganz passende Vokabel. Es ist einfach so, dass im Ergebnis JEDER nur die Vorsorgeaufwendungen absetzen kann, die er TATSÄCHLICH gehabt hat. Im Lohnsteuerabzugsverfahren werden davon unabhängig Pauschalen berücksichtigt, im Veranlagungsverfahren wird das dann endgültig abgerechnet.

                              Bei "normalen" Arbeitnehmern sind die endgültig abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen regelmäßig gleich oder höher als die Vorsorgepauschale. Leider ist bei Beamten und da insbesonderen bei Jungspunden am Anfang ihrer Karriere mit (noch) wenigen Versicherungen ODER bei Personen mit freier Heilfürsorge die Vorsorgepauschale häufig niedriger als die tatsächlich abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen, so dass sich dort, wenn das nicht durch andere Umstände wie höhere Werbungskosten ausgeglichen wird, zu Nachzahlungen kommen kann und dies diesem Personenkreis ggf. nicht bewusst ist. Das aber auch nur, wenn nicht andere Pflichtveranlagungsgründe vorliegn, WENN der Arbeitslohn 10.500 EUR oder bei Zusammenveranlagten 19.700 EUR übersteigt.
                              Zuletzt geändert von Picard777; 15.08.2013, 00:11.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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